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Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen des Innenausschusses umgehend ein Moratorium für die Löschung von Dateien und Vernichtung von Akten, Asservaten, Beweismitteln und Spurenakten sowie anderer Datenträger erlassen beziehungsweise bekräftigen, „die das Thema ,Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), dessen Umfeld sowie dort eingesetzte V-Personen nebst deren VP-Führern und die Personen der sogenannten 129er Liste betreffen könnten“. Nach einem am Mittwoch vom Ausschuss einstimmig gefassten Beschluss soll dies vor allem im Bundesinnenministerium „bezüglich Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt und Bundesarchiv“ gelten. Zudem soll die Regierung dem Beschluss zufolge das Moratorium allen Mitarbeitern aller nachgeordneten Dienststellen „in unmissverständlicher Weise“ schriftlich bekannt geben.
Soweit bereits Dateien, die den genannten Bereichen unterfallen könnten, nach dem 1. Juli 2013 gelöscht oder diesbezügliche Datenträger vernichtet wurden, bittet der Ausschuss unter anderem um Benennung der Personen, Themenfelder und Organisationsstrukturen, zu denen die Unterlagen vernichtet wurden. Sofern ein solches Moratorium bereits erlassen wurde, soll die Bundesregierung laut Beschluss unter anderem dessen Wortlaut und Geltungsdauer dem Ausschuss mitteilen.
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