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Berlin: (hib/CHE) Menschen mit und ohne Behinderungen müssen endlich die gleichen Chancen und Rechte zur gesellschaftlichen Teilhabe erhalten. Das verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/2878). Die Abgeordneten kritisieren darin, dass sich trotz aller Bekenntnisse zum Aufbau einer inklusiven Gesellschaft die „Sonderwelten“ für Menschen mit Behinderungen hartnäckig halten würden. So bleibe zum Beispiel für Betroffene, die als Erwachsene nicht mehr bei ihren Eltern leben möchten, meist nur der Umzug in ein Wohnheim. Auch würden immer mehr Menschen mit Behinderungen in speziellen Werkstätten arbeiten anstatt in andere Betriebe integriert zu werden.
Die Grünen schlagen deshalb unter anderem vor, die sogenannten Teilhabeleistungen in dem angekündigten Bundesteilhabegesetz umfassend neu zu gestalten. Nicht nur sollen die Bedarfe nach einem bundesweit einheitlichen Verfahren ermittelt werden, die Leistungsberechtigten sollen auch ein „echtes“ Wunsch- und Wahlrecht erhalten, um sich ihre Unterstützungsleistungen zu organisieren. Es dürfe auch keine Mehrkostenvorbehalte geben, die Menschen mit besonders hohem Unterstützungsbedarf nach Ansicht der Grünen dazu zwingen, Leistungen in bestimmten Einrichtungen in Anspruch zu nehmen. Speziell für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben fordern die Abgeordneten unter anderem eine bessere Förderung des Wechsels von einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch müsse die „Unterstützte Beschäftigung“ gestärkt werden, indem ihre zeitliche Beschränkung aufgehoben wird. Für den Bildungsbereich verlangen die Grünen, dass Leistungen zur Teilhabe in jeder Phase beruflicher Bildung gewährt werden müssen. Ein Ende des Kooperationsverbotes für die schulische Bildung könne zudem den Wandel zu einem inklusiven Bildungssystem unterstützen, heißt es in dem Antrag,
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