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Berlin: (hib/HLE) Personenbeförderungsleistungen von Taxi- und Mietwagenunternehmen unterliegen der Umsatzbesteuerung. Die Umsatzsteuer falle dort an, wo die Leistung erbracht werde, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2732) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2584), die sich nach den steuerrechtlichen Aspekten der auch in Deutschland nutzbaren Technologieplattform Uber erkundigt hatte. Da die Länder für Kontrolle und Erhebung der Umsatzsteuer verantwortlich seien, lägen im Hinblick auf die Erfassung von Leistungen einzelner Unternehmen keine Erkenntnisse vor.
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