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Berlin: (hib/SCR) Der ehemalige V-Mann „Tarif“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist Thema einer Antwort der Bundesregierung (18/2722) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2540). Die Fragesteller hatten unter anderem Auskunft über die Kontakte des V-Mannes zu Mitarbeitern der Verfassungsschutzbehörden verlangt. Hintergrund der Kleinen Anfrage war ein Pressebericht, nach dem „Tarif“ seinem V-Mann-Führer „Alex“ 1998 darüber informiert haben soll, dass ein Bekannter der drei untergetauchten Rechtsextremisten des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ auf der Suche nach einem Versteck für diese sei.
In Bezug auf den V-Mann-Führer „Alex“ schreibt die Bundesregierung, dass dieser im Mai 2014 vom Bundeskriminalamt und der Generalbundesanwaltschaft zu den Hinweisen von „Tarif“ befragt worden sei. Zudem sei „Alex“ im Mai 2013 als Zeuge im NSU-Untersuchungsausschuss geladen gewesen. Einen Kontakt zu dem V-Mann-Führer „Martin Thein“, der laut Vorbemerkung der Fragesteller ebenfalls im Beziehung zu „Tarif“ gestanden haben könnte, hat es laut Bundesregierung nicht gegeben. „Anderslautende Behauptungen sind nicht zutreffend“, heißt es in der Antwort.
Mit Verweis auf die „negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden, die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie Gefährdungen für die Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden und etwaiger hinweisgebender V-Personen“ lehnte die Bundesregierung die Beantwortung zahlreicher Fragen ab. Einige Antworten sind als nicht-öffentliche Verschlusssache deklariert.
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