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Berlin: (hib/ROL) Die derzeitige verfassungsrechtliche Lage verhindert eine Beteiligung des Bundes an der notwendigen Umgestaltung der Inklusion im Bildungsbereich. Da die Bundesregierung derzeit eine Veränderung des Grundgesetzes nur für den Hochschulbereich anstrebt, bleiben Fragen, wie der Bund trotzdem seiner Verantwortung gerecht werden kann, schreibt Bündnis 90 /Die Grünen in ihrer Kleinen Anfrage (18/2886). Durch Unterzeichnung und Ratifizierung des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention) vom 26. März 2009 hätten sich Bund und Länder dazu verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu schaffen. Das bedeutet, dass „nicht die Schüler mit Behinderung sich bestehenden Strukturen anpassen“ müssen, sondern vielmehr „bestehende Strukturen im Sinne von und Schülern mit Behinderung verändert werden“ müssen, heißt es in der Kleinen Anfrage.
Die Grünen wollen daher wissen, welche Schritte die Bundesregierung seit der Ratifizierung des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ im Jahr 2009 hinsichtlich eines inklusiven Bildungssystems konkret eingeleitet hat und ob die Bundesregierung informiert sei, welche konkreten bildungspolitischen Maßnahmen hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den einzelnen Bundesländern bisher vorgenommen worden seien. Zudem fragt die Fraktion, welche Schlüsse die Bundesregierung aus den Ergebnissen der jüngst vom Bundesministerium für Bildung und Forschung veröffentlichten „Bielefelder Längsschnittstudie zum Lernen in inklusiven und exklusiven Förderarrangements“ zieht und wie die Bundesregierung es bewertet, dass die Diagnosen über die Gewährung von sonderpädagogischer Förderung aufgrund unterschiedlicher rechtlicher und disziplinärer Grundlagen in den einzelnen Bundesländern stark divergiere.
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