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Berlin: (hib/JOH) Nach der Entwicklung der Kormoranpopulation in Deutschland und in der Europäischen Union erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/2782). Unter anderem will sie von der Bundesregierung erfahren, ob die Population in einem günstigen Erhaltungszustand ist und welche Kenntnisse sie über Verordnungen in den Ländern habe, die den Abschuss von Kormoranen erlauben.
Die Fraktion verweist darauf, dass der Kormoran seit Verabschiedung der EU-Vogelschutzrichtlinie im Jahr 1979 europaweit unter Schutz stehe. Auch das Bundesnaturschutzgesetz weise den Kormoran als besonders geschützte Art aus. Seitdem hätten sich die Bestände erholt. Seit einigen Jahren gebe es jedoch einen schwelenden Konflikt und starke Proteste von Fischern und Anglern, die dem Kormoran die Bestandsdezimierung und sogar mögliche Ausrottung einzelner Fischarten sowie erhebliche wirtschaftliche Einbußen anlasten. Einige Landesregierungen hätten daher Kormoranverordnungen erlassen, welche den Abschuss von Kormoranen sowie Eingriffe in Schutzgebiete und Brutgebiete ermöglichten. In den vergangenen Jahren seien allein in Deutschland pro Jahr zirka 15.000 Kormorane legal geschossen worden, schreibt die Grünen-Fraktion unter Berufung auf einen Bericht von sz-online vom 10. Oktober 2009.
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