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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat den Vorschlag der Monopolkommission zurückgewiesen, zur Sicherstellung des Wettbewerbs die Förderung der erneuerbaren Energien auf ein Quotenmodell umzustellen. Dadurch würde es zumindest in der Übergangsphase zu Mehrkosten kommen, schreibt die Bundesregierung in ihrer als Unterrichtung (18/2939) vorgelegten Stellungnahme zum Sondergutachten der Monopolkommission mit dem Titel „Energie 2013 – Wettbewerb in Zeiten der Energiewende“ (17/14742). Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit den Vorrang- und Förderregelungen sei weiterhin grundsätzlich geeignet, die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien kosteneffizient umzusetzen.
Als Ersatz für die EEG-Finanzierung hatte die Monopolkommission die Einführung eines Quotenmodells nach schwedischem Vorbild empfohlen. Das Quotenmodell werde in Schweden seit zehn Jahren erfolgreich praktiziert. Ziel sei eine Steigerung der Produktion erneuerbarer Energien bei gleichzeitiger Kosteneffizienz. Beim schwedischen Modell wird der Einspeisepreis für erneuerbare Energien nicht vorher festgelegt, sondern festgelegt wird die Menge der erneuerbaren Energien.
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