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Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/2953) vorgelegt, mit dem sie einen Beschluss des Europäischen Rates vom Oktober 2013 über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung umsetzen will. Der Dreigliedrige Sozialgipfel soll zur Aufgabe haben, einen kontinuierlichen Austausch auf höchster europäischer Ebene zwischen dem Rat, der Europäischen Kommission und den Sozialpartnern sicherzustellen. Er soll mindestens zweimal jährlich, jeweils vor der Frühjahrs- und Herbsttagung des Europäischen Rates, stattfinden. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die innerstaatlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass der deutsche Vertreter im Rat dem Vorschlag für einen Beschluss über den Dreigliedrigen Sozialgipfel zustimmen darf.
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