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Berlin: (hib/SCR) Eine Anhörung zum Thema „Evaluierung des Standortauswahlgesetzes“ bildet den Schwerpunkt der fünften Sitzung der Kommission Endlagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) am Montag, 3. November 2014. Auf der Tagesordnung stehen zudem Berichte der Arbeitsgruppen sowie Beratungen über das weitere Vorgehen in andere Themenfeldern. Die öffentliche Sitzung im Sitzungssaal 3.101 (Anhörungssaal) im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus beginnt um 11 Uhr. Im Anschluss findet eine ebenfalls öffentliche Sitzung der Arbeitsgruppe „Gesellschaftliche und technisch-wissenschaftliche Entscheidungskriterien sowie Kriterien für Fehlerkorrektur“ statt. Der Beginn ist für zirka 18.15 Uhr vorgesehen.
Das Standortauswahlgesetz, das nach langem Ringen zwischen den Parteien in Bundesrat und Bundestag Anfang Juli 2013 verabschiedet wurde, regelt das Verfahren der Suche nach einem geeigneten Standort eines Endlagers für insbesondere hoch radioaktive Abfallstoffe. Die Endlager-Kommission arbeitet auf Grundlage des StandAG und soll bis Ende 2015 – eine Verlängerung bis Mitte 2016 ist mögliche – einen Bericht vorlegen. Außer der Erarbeitung wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Kriterien für den Suchprozess soll die Kommission auch die gesetzliche Grundlage evaluieren sowie Bundesrat und Bundesrat mögliche Änderungen vorschlagen.
Die Sitzung ist öffentlich. Besucher können sich bis Freitag, 31. Oktober, bei der Geschäftsstelle der Kommission mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum per E-Mail an kommission.endlagerung@bundestag.de beziehungsweise telefonisch unter (030) 227 32978 anmelden. Die Sitzung wird zudem im Parlamentsfernsehen und im Internet unter www.bundestag.de übertragen.
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