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Berlin: (hib/JBB) Die Bundesregierung will straf- und zivilrechtliche Schutzmaßnahmen aus anderen Ländern der Europäischen Union für Opfer von Gewalt auch in Deutschland anerkennen und vollstrecken lassen. Das schreibt sie in einem Gesetzentwurf (18/2955). Mit dem Entwurf will die Regierung die Richtlinie 2011/99/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Schutzanordnung sowie die Verordnung Nr. 606/2013 zur gegenseitigen Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen in nationales Recht umwandeln. Die beiden Rechtsakte sollen sich gegenseitig ergänzen und zusammen einen effektiven, europaweiten Rechtschutz von Opfer von Gewalt gewährleisten. Sie sollen dazu in einem eigenständigen Gesetz zusammengefasst werden.
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