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Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht keinen Grund zur Annahme, dass die gegenwärtige Drogenpolitik unerwünschte Folgen hat. Das geht aus einer Antwort (18/2937) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2711) hervor. Die Fragesteller hatten sich nach den Konsequenzen der von ihr als „Verbotspolitik“ bezeichneten Regelungen im Betäubungsmittelrecht erkundigt. Laut Antwort der Bundesregierung sind die Regelungen im Betäubungsmittelrecht, also die Handlungsverbote, Straf- und Bußgeldbewährung, und die generalpräventiven Regelungen wichtig sowohl für den Schutz der Bevölkerung im Allgemeinem als auch des Einzelnen. Zudem befände sich das deutsche Betäubungsmittelrecht im Einklang mit dem Suchtstoffübereinkommen der Vereinten Nationen. Eine Freigabe des Freizeitgebrauches von Cannabis, wie etwa in zwei Bundesstaaten der USA sowie in Uruguay, sei daher abzulehnen. Im Gegensatz zu anderen Ländern verfolge die Bundesregierung einen „starken gesundheitspolitischen Ansatz“, führe also keinen „Krieg gegen Drogen“. Dies gelte auch für die Europäische Union.
In Bezug auf sogenannte Neue Psychoaktive Substanzen, zum Beispiel bestimmte Räuchermischungen, bekräftigt die Bundesregierung in ihrer Antwort, einzelne Inhaltsstoffe unter das Betäubungsmittelgesetz zu stellen und somit zu verbieten. Dies werde voraussichtlich zu einer „Einschränkung der Verfügbarkeit und Verbreitung“ der betreffenden Substanzen führen.
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