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Berlin: (hib/SCR) Den Umgang mit Klontieren, ihren Nachkommen und Produkten hat eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2968) zum Gegenstand. Die Fragesteller beziehen sich auf die Technik des Zellkerntransfers, die mit „schwerwiegendem Tierleid und einem erheblichen Verbrauch an Leben“ einhergehe. So verweisen die Abgeordneten auf Zahlen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, nach denen bei Rindern 85 bis 94 Prozent, bei Schweinen etwa 94 Prozent der eingesetzten geklonten Embryos sterben würden. Auch die Muttertiere würden durch das Verfahren „erheblich beeinträchtigt“.
Die Fragesteller begrüßen, dass die Europäische Union plane, sowohl das Klonen der genannten Tiere zu landwirtschaftlichen Zwecken in der EU als auch den Import von Klontieren und deren Produkte für fünf Jahre zu verbieten. Sie verweisen allerdings darauf, dass unter anderem Geflügel, nichtlandwirtschaftliche Klontiere, zum Beispiel Sportpferde, als auch Produkte wie Zuchtmaterialien, darunter fallen Eizellen, Sperma und Embryonen, von dieser möglichen Regelung nicht betroffen seien. Auch die Nachkommen der Klontiere fielen nicht darunter. Die Grünen fragen die Bundesregierung daher unter anderem nach ihrer Position zu Klontieren unter tierschutzethischen Gesichtspunkten und zu verbrauchschutzrechtlichen Aspekten.
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