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Berlin: (hib/MIK) Im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms der Bundesregierung wird die Sanierung von Streckenabschnitten an Schienenwegen mit den Maßnahmen durchgeführt, deren Wirkung besonders hoch ist. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3010) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2803). Unter Berücksichtigung der Situation vor Ort und der Interessen der Anwohner würden aktive wie auch passive Schallschutzmaßnahmen umgesetzt.
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