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Berlin: (hib/HLE) Die Aufteilung der nationalen Erhebungskosten für Zölle soll geändert werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. März 2009 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die zentrale Zollabwicklung hinsichtlich der Aufteilung der nationalen Erhebungskosten, die bei der Bereitstellung der traditionellen Eigenmittel für den Haushalt der Europäischen Union einbehalten werden (18/3125), vor.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die von den Mitgliedstaaten erhobenen Zölle der Europäischen Union als Eigenmittel zur Verfügung gestellt werden. Für ihren Verwaltungsaufwand würden die Staaten eine Pauschale erhalten. Nach Einführung einer zentralen Zollabwicklung könnten die erforderlichen Zollanmeldungen für Waren, die in einen Mitgliedstaat eingeführt werden, auch in einem anderen Mitgliedstaat abgegeben werden. Dadurch entstehe in beiden Staaten Verwaltungsaufwand. Die Erhebungskosten würden jedoch von dem Staat einbehalten, in dem die Abgaben entrichtet würden. Mit der Gesetzesänderung soll „die Pauschale zwischen den tatsächlich an der Einfuhr beteiligten Mitgliedstaaten in einem dem Aufwand angemessenen Verhältnis“ aufgeteilt werden.
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