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Berlin: (hib/HLE) Versicherungen werden in Zukunft ihre Investments freier als bisher auswählen können. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2992) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2799) mit. Sie bezieht sich dabei auf die Regelungen des neuen Aufsichts-systems „Solvabilität II. „Im Gegenzug müssen sie aber die eingegangenen Anlagerisiken adäquat mit Eigenmitteln unterlegen und hohe Anforderungen an das Risikomanagement erfüllen“, heißt es weiter.
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