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Berlin: (hib/STO) Um die Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der EU und den USA „über den Schutz personenbezogener Daten bei deren Übermittlung und Verarbeitung zum Zwecke der Verhütung, Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich terroristischer Handlungen, im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/3019) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2925). Wie die Regierung darin ausführt, sind die Verhandlungen über dieses „EU-US-Datenschutzabkommen“ noch nicht abgeschlossen. Sie gehe jedoch davon aus, dass zwischen der EU und den USA bereits geschlossene Übereinkommen zur polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit, die datenschutzrechtliche Bezüge aufweisen, vom Anwendungsbereich des EU-US-Datenschutzabkommens erfasst sein werden. Dies führe allerdings aus ihrer Sicht „nicht zur inhaltlichen Verdrängung bestehender Übereinkommen beziehungsweise bestehender datenschützender Regelungen, sondern lediglich dazu, dass die bestehenden Übereinkommen – soweit Lücken bestehen – ergänzt werden“.
Wie die Regierung in ihrer Antwort weiter schreibt, ist der Anwendungsbereich des EU-US-Datenschutzabkommens auf die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen begrenzt. Die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit mit den USA werde daher aus ihrer Sicht nicht erfasst.
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