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Berlin: (hib/JBB) Die Fraktion Die Linke will den Empfängerkreis von Ausgleichszahlung für in der DDR erlittenes Unrecht („Opferrente“) ausweiten. Ebenso sollen die Ausgleichszahlungen nicht mehr an die wirtschaftliche Situation der Empfänger gekoppelt sein. Das schreibt die Fraktion in einem Gesetzentwurf (18/3145).
Nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz erhalten Menschen, die in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ ) und der DDR „eine mit den wesentlichen Grundsätzen der freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 180 Tagen erlitten haben und in ihrer wirtschaftlichen Lage beeinträchtigt sind“, eine monatliche Ausgleichszahlung. Wie die Fraktion nun schreibt, greife der Kreis der Anspruchsberechtigten zu kurz. Entsprechend will die Fraktion, dass zukünftig auch Personen Ausgleichzahlungen erhalten, die weniger als 180 Tage in Haft saßen oder wer „wegen asozialen Verhaltens“ nach Paragraf 249 Strafgesetzbuch der DDR im Zusammenhang mit den Weltfestspielen der Jugend und Studenten 1973 verurteilt worden ist. Auch soll die Befristung der Antragsstellung gestrichen werden und die Gewährung der Zahlungen als „soziale“ Ausgleichsleistung.
Jede erlittene Haft oder Zersetzungsmaßnahme rechtfertige zu ihrer Würdigung unabhängig von ihrer Dauer einen Anspruch auf eine monatliche Ausgleichleistung begründet die Fraktion ihre Forderung.
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