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Berlin: (hib/ROL) Im Jahr 2009 hat die Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention), unterzeichnet und sich damit „in ihrer Politik für Menschen mit Behinderungen zu dem Ziel einer inklusiven Gesellschaft bekannt – eine Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben und in allen anderen Lebensbereichen teilhaben können“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3101) auf die Kleine Anfrage der Grünen (18/2886).
Die Unterzeichnung eines völkerrechtlichen Vertrags durch den Bund führe aber nicht zu einer innerstaatlichen Kompetenz des Bundes zur Umsetzung des Vertrages. Aufgrund der Regelungen der Artikel 70 bis 74 des Grundgesetzes liege die Gesetzgebungskompetenz für Schulen ganz überwiegend bei den Ländern und das gelte entsprechend auch für inklusive Bildung. Gleichwohl habe die Bundesregierung am 15. Juni 2011 den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Mit ihm unterstütze die Bundesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen insbesondere auch zur Umsetzung inklusiver Bildung, die sie in ihrer Antwort aufführt.
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