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Berlin: (hib/STO) „No-Spy-Garantie bei IT-Auftragsvergaben“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3136). Wie die Abgeordneten darin schreiben, wurden der TV-Sendung „Frontal21“ zufolge mehr als 110 US-Firmen in den Jahren 2011 und 2012 durch das Auswärtige Amt rechtlich mit den US-Streitkräften gleichgestellt und es ihnen dadurch gestattet, für die US-Armee im Bereich „analytische Dienstleistungen“ tätig zu werden. Dahinter verberge sich die nachrichtendienstliche Auswertung von Datennetzen. Aktuell sollten noch 44 Verträge mit Spionagedienstleistern in Deutschland bestehen.
Laut Vorlage hat das Bundesinnenministerium am 30. April 2014 die Vergaberichtlinien bei Aufträgen an Telekommunikations- und IT-Firmen um eine No-Spy-Klausel erweitert. Danach sollten Telekommunikationsunternehmen nur noch dann Aufträge erhalten, wenn sie eine sogenannte No-Spy-Garantie abgeben, mit der sie versichern, dass sie rechtlich nicht verpflichtet sind, vertrauliche Daten an ausländische Geheimdienste und Sicherheitsbehörden weiterzugeben. Am 24. Juni 2014 sei die Vergabekammer des Bundes allerdings zu dem Urteil gekommen, dass „die Kriterien für die Eignung eines Bieters nicht ,durch den Auftraggeber beliebig erweitert werden können, sondern dass der ,in den Europäischen Richtlinien vorgegebene Katalog der zulässigen Eignungsanforderungen beziehungsweise der Ausschlussgründe“ abschließend sei.
„Insbesondere US-amerikanische IT-Firmen und ihre Töchter unterliegen nach Ansicht von Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein, US-Recht mit der Folge, ,dass nach dem Foreign Intelligence Surveillance Act eben personenbezogene Daten, auch sonstige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse abgezogen werden und dann an die Dienste in den USA weitergegeben werden müssen“, heißt es in der Vorlage weiter. Wissen wollen die Abgeordneten, ob es nach Kenntnis der Bundesregierung zutrifft, dass US-Unternehmen durch Gesetze wie den „Patriot Act“ oder den „Protect America Act“ entsprechenden Verpflichtungen zur Informationsweitergabe an US-Dienste unterliegen. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, welche Garantien die Bevölkerung in Deutschland hat, „dass ihre Daten von den beauftragten Unternehmen nicht an ausländische Dienste weitergegeben werden“.
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