Aussagen von Bundeskriminalamt-Mitarbeitern vor dem 2. Untersuchungsausschuss haben am Mittwoch, 26. November, keinen Hinweis darauf geliefert, dass der ehemalige SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy aus dem BKA vor Ermittlungen gegen ihn gewarnt worden sein könnte.
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Der 2. Untersuchungsausschuss des Bundestages hat im „Fall Edathy“ bisher keine Ermittlungspannen herausgefunden. Die Zeugenvernehmung von zwei Staatsanwälten am Mittwoch, 5. November, bestätigte vielmehr das bisher positive Bild.
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Für den 2. Untersuchungsausschuss des Bundestages wird es schwer zu klären, ob der frühere SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy von BKA-Ermittlungen gegen ihn erfahren hatte. Das zeichnete sich nach der zweiten öffentlichen Zeugenvernehmung am 15. Oktober ab.
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Die Abgrenzung von strafbaren zu nicht strafbaren Kinderfotos und -filmen ist schwierig. Darin waren sich die Strafrechtsprofessoren in der Anhörung des 2. Untersuchungsausschusses am 24. September einig. Der Ausschuss informierte sich über die Rechtslage bei Kinderpornografie.
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Drei Beamte des Bundeskriminalamtes, die als erste die kanadischen Dateien in Händen hatten, in denen sich der Name des früheren SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy befand, hat der 2. Untersuchungsausschuss am Donnerstag, 9. Oktober, als Zeugen befragt.
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Der neue Untersuchungsausschuss zu den Ermittlungen des Bundeskriminalamtes im Zusammenhang mit dem Fall Edathy hat sich am 2. Juli im Beisein von Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (links) konstituiert. Vorsitzende ist die SPD-Abgeordnete Eva Högl (rechts).
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