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Die Kinderkommission ist ein Gremium des Gesetzgebers. Da in Deutschland das
Prinzip der Gewaltenteilung gilt, darf sie sich nicht in Einzelfälle einmischen.
So kann die KiKo beispielsweise keinen Streit um das Umgangsrecht entscheiden,
keine Gerichtsentscheidungen aufheben oder die Entscheidungen von Jugendäm-
tern beeinflussen.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/bundestag/ausschuesse18/a13/kiko/informationen/info4/261954
Stand: 01.06.2015