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Deutschland ist Gründungsmitglied der Europäischen Union (EU), der insgesamt 28 Mitgliedstaaten angehören. Die EU, ursprünglich 1957 als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet, ist im Verlaufe ihres mehr als 50-jährigen Entwicklungs- und Einigungsprozesses mehr und mehr zu einer politischen Union zusammengewachsen. Knapp die Hälfte der Mitgliedstaaten der EU verfügt über eine einheitliche Währung, den Euro. Auch für Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik sowie für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in den Bereichen Innen- und Rechtspolitik sind einheitlich Grundlagen geschaffen worden. Durch eine Vielzahl von Verordnungen und Richtlinien wird europäisches Recht geschaffen und damit die Zusammenarbeit in Europa weiter vertieft. Die Verordnungen entstehen im Zusammenspiel von Kommission, Europäischem Parlament und Rat. Der Deutsche Bundestag kann durch Beschlüsse, die von der im Rat mitverhandelnden Bundesregierung zu berücksichtigen sind, beim Zustandekommen des EU-Rechts mitwirken.