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Martin Schulz, Präsident des Europaparlaments, mit Bundestagspräsident Norbert Lammert (rechts) © DBT/Melde
Der Deutsche Bundestag kann nach Artikel 23 des Grundgesetzes an den EU-Gesetzgebungsprozessen mitwirken. Darüber hinaus treffen sich die Ausschüsse des Europäischen Parlamentes und des Deutschen Bundestages zu gemeinsamen Sitzungen. Die Europaausschüsse der nationalen Parlamente und Mitglieder des Europaparlaments treffen sich regelmäßig zur Konferenz der Europaausschüsse (COSAC). Dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union des Deutschen Bundestages gehören deutsche Europaabgeordnete als mitwirkungsberechtigte Mitglieder an, die nicht stimmberechtigt sind, aber über Rederecht verfügen. Sie informieren die Bundestagsabgeordneten über den aktuellen Stand von Gesetzgebungsverfahren im Europäischen Parlament.
Die Präsidenten und Präsidentinnen der nationalen Parlamente treffen sich regelmäßig zum Erfahrungsaustausch.