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Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf- 18.05.2015
Berlin: (hib/JOH) Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten wollen im zweiten Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls ab dem Jahr 2013 bis zum Jahr 2020 ihre Emissionsreduktionsverpflichtung gemeinsam mit Island erfüllen. Die völkerrechtlichen Voraussetzungen für diese am 1. April 2015 getroffene Vereinbarung soll ein Gesetz (18/4895) schaffen, das die Bundesregierung dem Bundestag jetzt vorgelegt hat.
Die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls wurde im Dezember 2012 auf der UN-Klimaschutzkonferenz in Doha (Katar) vereinbart. Die EU, ihre Mitgliedstaaten und Island haben zugesagt, ihre kombinierten Treibhausgasemissionen gemessen am Stand von 1990 bis 2020 gemeinsam um 20 Prozent zu reduzieren.