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Dr. Hendrik Hoppenstedt, CDU/CSU 

Bürgermeister a.D., Rechtsanwalt

Wahlkreis 043 Hannover-Land I
Direkt gewählt in  Niedersachsen

Geboren am 14. Juni 1972 in Großburgwedel; evangelisch; verheiratet; zwei Kinder.

1978 bis 1992 Schulbesuche in Thönse, Großburgwedel und Abingdon (England); Abitur am Gymnasium Großburgwedel; 1992 bis 1993 Wehrdienst und Ausbildung zum Reserveoffizier; derzeitiger Dienstgrad: Major der Reserve; 1993 bis 1999 Studium der Rechtswissenschaften in Passau, Lausanne und Würzburg mit anschließender Promotion. 1999 bis 2001 Referendariat in Hannover mit Stationen am Landgericht, der Staatsanwaltschaft und der Bezirksregierung. Wahlstation beim Bundesrat in Berlin und bei der Deutschen Botschaft in den USA (Washington D.C.).

2002 bis 2005 Angestellter bei der Allianz Versicherungs-AG, zuletzt als Bereichsleiter, zeitgleich Rechtsanwalt; 2005 bis 2013 Bürgermeister der Stadt Burgwedel. In 2011 mit über 73% wiedergewählt.

CDU-Mitglied seit 1997. Vorsitzender der CDU in der Region Hannover, Kreisvorsitzender der CDU Hannover-Land und Mitglied des Landesvorstandes.


Kontakt

Dr. Hendrik Hoppenstedt, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Unterausschuss Europarecht
  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Stellvertretendes Mitglied

  • 2. Untersuchungsausschuss
  • Auswärtiger Ausschuss


Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Dr. Hendrik Hoppenstedt


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Stadt Burgwedel, Burgwedel,

Bürgermeister

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Sparkasse Hannover, Hannover,

Mitglied des Verwaltungsrates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.