Bildwortmarke des Deutschen Bundestages

Dr. Wolfgang Stefinger, CDU/CSU 

Dipl.-Betriebswirt (FH)

Wahlkreis 219 München-Ost
Direkt gewählt in  Bayern

Geboren am 20. April 1985 in München, römisch-katholisch.

2001 Realschulabschluss. 2003 Erwerb der Fachhochschulreife. 2003 bis 2004 Zivildienst. 2004 bis 2009 Studium der Betriebswirtschaftslehre. 2009 bis 2011 Doktoratsstudium. 2011 Promotion zum Dr. phil.

2009 bis 2011 wissenschaftlicher Mitarbeiter. Seit 2011 Referent im Gesundheitswesen.

Von Mai 2008 bis Mai 2014 Mitglied im Bezirksausschuss 16 der Landeshauptstadt München, Ramersdorf-Perlach sowie stellvertretender Sprecher der CSU-Fraktion; seit 2009 CSU-Ortsvorsitzender Waldperlach sowie stellvertretender Vorsitzender der CSU München-Ost.


Kontakt

Dr. Wolfgang Stefinger, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
  • Schriftführer/in

Stellvertretendes Mitglied

  • Haushaltsausschuss
  • Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement"
  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend


Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Dr. Wolfgang Stefinger


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Barmer GEK, München,

Referent

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Landeshauptstadt München, München,

Mitglied des Bezirksausschusses 16, ehrenamtlich (bis 30.04.2014)

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.