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Die CDU/CSU-Fraktion hat am Mittwoch, 6. Mai 2015, in der Aktuellen Stunde zum Thema „Notwendigkeit und Grenzen der internationalen Zusammenarbeit“ die Kooperation des Bundesnachrichtendienstes (BND) mit der amerikanischen National Security Agency (NSA) gegen Kritik aus der Opposition verteidigt. Die Aktuelle Stunde war auf Antrag von CDU/CSU und SPD angesetzt worden.
Vor zwei Wochen war bekannt geworden, dass die NSA vom BND auch die Überwachung von Zielen angefordert hatte, die gegen ein zwischen Deutschland und den USA geschlossenes Spionageabkommen verstießen, da sie mutmaßlich gegen deutsche Ziele gerichtet waren und auch westeuropäische Wirtschaftsinteressen betroffen haben sollen. Der BND gibt an, die gewünschten Zielinformationen, sogenannte Selektoren, aus den Listen der NSA herausgefiltert zu haben. Ob dies zuverlässig geschah und wann der BND welche Informationen über diese Selektoren an das Bundeskanzleramt weitergab, wird den NSA-Untersuchungsausschuss in dieser Woche beschäftigen. Vor der aktuellen Stunde hatte bereits der Rechtsausschuss und das Parlamentarische Kontrollgremium zu diesem Thema getagt.
In der Plenardebatte betonten die Redner der CDU/CSU-Fraktion vor allem die Notwendigkeit der Kooperation mit den amerikanischen Nachrichtendiensten, um die Sicherheit der deutschen Bevölkerung sicherzustellen. „Erinnern Sie sich noch an die Sauerlandgruppe?“, eröffnete Thomas Strobl, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion, die Aktuelle Stunde. Er wies darauf hin, dass die Anschlagspläne der islamistischen Terrorgruppe auch aufgrund eines Hinweises der amerikanischen Geheimdienste verhindert werden konnten.
Trotzdem zeigte er sich offen dafür, die Kontrolle der deutschen Dienste weiter zu optimieren und zeigte sich offen für den Vorschlag, das Amt eines Nachrichtendienstbeauftragten zu schaffen, der analog zum Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestags die Kontrolle von BND, Verfassungsschutz und MAD unterstützen könnte.
Die Opposition kritisierte vor allem die Rolle von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU). Jan Korte (Die Linke) unterstellte der Regierung eine „Abgehobenheit und Arroganz“, die ihn an „Helmut Kohl nach 16 Jahren im Amt“ erinnere. Er kritisierte, dass die Bundesregierung die Selektorenliste, auf der die Aufklärungswünsche der NSA an den BND vermerkt sind, den Mitgliedern des NSA-Untersuchungsausschusses noch nicht zur Verfügung gestellt hat.
Die Bundesregierung verhandelt derzeit mit den USA, ob diese dem zustimmen würden. Was für Helmut Kohl die Spenderlisten waren, könnten für Angela Merkel die Selektorenlisten sein“, so Korte.
Auch die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Katrin Göring-Eckardt, kritisierte das Verhalten der Bundesregierung. Das Motto der Kanzlerin sei „vertuschen, verschleiern, aussitzen“. Sie zeigte sich besorgt darüber, dass die offenen Fragen über die Kooperation von BND und NSA das deutsch-amerikanische Verhältnis belasten könnten und rief deshalb zu einem offensiveren Umgang auf.
„Wir werden für Aufklärung sorgen, aber Sie sollten sie auch wollen“, so Göring-Eckardt mit Blick auf die Bundesregierung. Nicht die Zusammenarbeit mit amerikanischen Diensten sei das Problem, sondern die Rechtsbrüche.
Zu mehr Besonnenheit in der Debatte rief Christian Flisek (SPD) auf, der auch als Obmann für die SPD-Fraktion im NSA-Untersuchungsausschuss sitzt. „Wir sind ein Aufklärungsgremium und kein Rücktrittsforderungsgremium“, so Flisek mit Blick darauf, dass einige Oppositionspolitiker wegen der jüngst bekannt gewordenen Vorgänge bereits die Demission von Innenminister Dr. Thomas DeMaizière (CDU) gefordert hatten.
DeMaizière war Chef des Bundeskanzleramts und damit Aufseher des BND, als dem Dienst erstmals fragwürdige Selektoren der NSA aufgefallen waren. Zudem hatte das Innenministerium im April auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion geantwortet, dass es keine Erkenntnisse über Wirtschaftsspionage durch die NSA gebe. Angesichts der neuen Erkenntnisse gibt es an dieser Darstellung Zweifel.
Flisek forderte zudem, nicht zu schnell mit Urteilen bei der Hand zu sein. Die Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses habe bisher gezeigt, dass die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste im Allgemeinen funktioniere. Es gebe allerdings aus Versäumnisse. Diese müssten aufgeklärt werden.
„Dann werden wir uns darüber unterhalten, welche Konsequenzen zu ziehen sind“, so Flisek. Als konkretes Beispiel nannte er die Auslands-Überwachung, die seiner Meinung nach gesetzlich neu geregelt werden müsse. Derzeit geht der BND davon aus, hier keinen Beschränkungen zu unterliegen. (pjh/06.05.2015)