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Kein Qualitätsgesetz für die Kitabetreuung


Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sind mit ihrer Forderung nach einem bundeseinheitlichen Qualitätsgesetzes für die Betreuung in Kindertagesstätten gescheitert. Der Bundestag hat am Freitag, 22. Mai 2015, zwei entsprechende Anträge der Oppositionsfraktionen (18/2605, 18/1459) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gemäß der Beschlussempfehlung des Familienausschusses (18/4368) abgelehnt.

Linke: Es fehlen 185.000 Betreuungsplätze 

Der Familienexperte Norbert Müller (Die Linke) begrüßte zwar ausdrücklich die erreichten Fortschritte beim quantitativen Ausbau der Kitaplätze in den vergangenen Jahren, allerdings fehlten noch immer rund 185.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren, um den seit August 2013 gelten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erfüllen zu können.

Müller kritisierte zudem, dass parallel zum quantitativen Ausbau die Qualität der Betreuung gesunken sei. So habe sich das Verhältnis zwischen Betreuern und Kindern verschlechtert. Zudem müsse die bauliche Substanz vieler Kitas verbessert, ein möglichst kostenfreies Mittagessen in jeder Kita angeboten und das Berufsbild des Kita-Betreuers aufgewertet werden.

Grüne: Betreuerinnen sollen mehr verdienen

Dr. Franziska Brantner, Familienpolitikerin der Grünen, verwies darauf, dass sich die Anforderungen an die Kita-Betreuerinnen in den vergangenen Jahren etwa durch Sprachförderung, Inklusion und frühkindliche Bildung deutlich erhöht hätten.

Dies spiegle sich jedoch nicht auf dem Gehaltsscheck. Die Betreuerinnen hätten Anspruch auf eine qualitativ gute Ausbildung und eine entsprechende Bezahlung.

Regierung: Bund stockt Investitionen auf

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Familienministerium Caren Marks (SPD) und Abgeordnete der Koalitionsfraktionen wiesen die Kritik der Opposition unter Verweis auf den fünften Bericht der Bundesregierung zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes (18/4268) zurück. So sei die Zahl der Kinder unter drei Jahren, die in Kitas oder in der Tagespflege betreut werden, von 2008 bis März 2014 um fast 300.000 auf insgesamt 660.750 gestiegen.

Mit dem dritten Investitionsprogramm stocke der Bund in dieser Legislaturperiode das bestehende Sondervermögen für den Betreuungsplatzausbau um 550 Millionen auf insgesamt eine Milliarde Euro auf, sagte Marks. Zudem erhöhe der Bund 2017 und 2018 seine Beteiligung an den Betriebskosten um weitere 100 Millionen Euro und leiste somit einen wichtigen Beitrag, um die Betreuungsqualität zu erhöhen.

Koalition: Verantwortung von Ländern und Kommunen

Der Kita-Ausbau der vergangenen Jahre sei „eine Erfolgsgeschichte“ sagten der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marcus Weinberg (CDU/CSU), und der SPD-Familienexperte Sönke Rix übereinstimmend. Weinberg widersprach der Behauptung, die Qualität der Kitabetreuung habe unter dem qualitativen Ausbau gelitten. Der Personalschlüssel und die Gruppengröße hätten sich eben nicht verschlechtert.

Linke und Grüne hatten ihren Anträgen gefordert, das zahlenmäßige Verhältnis von Betreuern zu Kindern bundesweit einheitlich festzulegen. Dies dürfe den Wert von eins zu vier nicht überschreiten. Weinberg und Rix lehnten die Forderung nach einem bundesweiten Qualitätsgesetz ab. Dies liege im Verantwortungsbereich von Bundesländern und Kommunen. (aw/22.05.2015)