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Die Vereinbarkeit von Sicherheit und Freiheit

Wie können Sicherheit und Freiheit in Einklang gebracht werden? Mit unter anderem dieser Frage haben sich die Teilnehmer der IV. Internationalen Konferenz der parlamentarischen Rechtsausschüsse am Montag, 1. Juni 2015, am ersten Tag der Konferenz „Grundrechtsschutz und mögliche Einschränkungen sowie Verbraucherschutz im Netz“ beschäftigt. An der von der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit in Kooperation mit dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz unter Vorsitz von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) organisierten Veranstaltungen nehmen Rechtspolitiker aus zahlreichen Staaten teil.

Grundrechtsschutz und Sicherheitspolitik

Unter dem Titel „Grundrechtsschutz und Sicherheitspolitik“ debattierten die Teilnehmer am Nachmittag unter anderem über das in Deutschland wieder aktuelle Thema der Vorratsdatenspeicherung. In einem Impulsreferat stellte der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. em. Bodo Pieroth zunächst klar, dass Sicherheit und Freiheit nicht als Gegensatz gedacht werden sollten. So habe der Bürger nach dem Grundgesetz auch einen Anspruch auf Schutz durch den Staat.

Allerdings lasse sich daraus nicht ableiten, wie dieser Schutz gewährt werden sollte. In Hinblick auf die Bedrohung durch den Terrorismus stellte Professor Pieroth fest, dass nach dem 11. September 2001 eine „legislative und administrative Betriebsamkeit“ eingesetzt habe, die auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigt habe. Der Rechtsprechung sei eine „akzeptable Balance zwischen Freiheit und Sicherheit“ geglückt, urteilte Pieroth.

Streitthema Vorratsdatenspeicherung

Drei Vertreter des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages nahmen sich ebenfalls – am Beispiel der Vorratsdatenspeicherung – der Frage an, wie Freiheit und Sicherheit ausbalanciert werden können. Die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker verteidigte das Vorhaben als berechtigt und notwendig für die Strafverfolgung gerade im Bereich des Terrorismus und der Kinderpornografie.

Anders sahen das Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) und Jörn Wunderlich (Die Linke), die das Vorhaben beide ablehnten. Wunderlich warnte davor, dass die Entwicklung zu einem „Präventions- und Überwachungsstaat“ führen könne. Keul zweifelte daran, ob durch die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich mehr Verbrechen aufgeklärt werden könnten.

Grundfreiheiten in Tunesien gestärkt

Auch internationale Erfahrungen wurden ausgetauscht: Nadhir Ben Ammou, Berater des Parlamentspräsidenten für Gesetzgebung der Republik Tunesien, berichtet von der Transformation seines Landes nach der Revolution 2011.

Sei vor dieser ein „totalitärer Blick“ auf Sicherheit zu Ungunsten der Freiheitsrechte vorherrschend gewesen, seien die Grundfreiheiten nun in der neuen Verfassung gestärkt worden. Die Teilnehmer hörten zudem Statements von Vertretern aus Montenegro, Jordanien, Marokko und Bosnien-Herzegowina. (scr/01.06.2015)