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Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Korruption (18/4350) ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Montag, 8. Juni 2015. Die Sitzung unter Vorsitz von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 16 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. Mit dem Gesetzentwurf sollen internationale Übereinkommen zur Bekämpfung der Korruption in deutsches Recht umgesetzt werden.
Dabei geht es um das Strafrechtsübereinkommen des Europarates vom 27. Januar 1999 über Korruption, ein dazugehöriges Zusatzprotokoll vom 15. Mai 2003, um den Rahmenbeschluss 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor, das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2003 gegen Korruption, die EU-Richtlinie 2013/440/EU vom 12. August 2013 über Angriffe auf Informationssysteme und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2005/222/JI des Rates und um die EU-Richtlinie 2008/99/EG vom 19. November 2008 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt. Geändert werden müssen dadurch das Strafgesetzbuch und die Abgabenordnung.
Künftig sollen auch Auslandstaten in Fällen der Vorteilsgewährung an Amtsträger strafrechtlich erfasst werden. Zudem sollen einzelne Korruptions- und Bestechlichkeitstatbestände nun auch in den Vortatenkatalog des Geldwäschetatbestands aufgenommen werden. Bestechlichkeitsvorschriften aus dem Nebenstrafrecht, etwa im Gleichstellungsgesetz oder dem Nato-Truppen-Schutzgesetz, sollen darüber hinaus in das Strafgesetzbuch überführt werden. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme die Wortwahl bei einem Tatbestandsmerkmal kritisiert und eine andere Formulierung vorgeschlagen, was die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung dazu ablehnte. (vom/19.05.2015)
Zeit: Montag, 8. Juni 2015, 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.