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Erweiterte Haftung für Bergschäden

Die Bundesregierung will die Haftung für Bergschäden ausweiten. Das sieht ihr Gesetzentwurf zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen (18/4714) vor, der am Mittwoch, 10. Juni 2015, Thema einer zweistündigen öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses mit acht Sachverständigen steht. Die Sitzung unter Vorsitz von Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) beginnt um 11 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

Die Anhörung wird ab 11 Uhr live im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Untergrundspeicher und Bohrlochbergbau

Ziel des Entwurfs ist es, dass die Vorschriften zur Haftung für Bergschäden auch für künstlich angelegte Untergrundspeicher gelten. Zudem sollen die Vorschriften auf den Bohrlochbergbau angewendet werden. Wie die Regierung schreibt, soll den Betroffenen mit den neuen Vorschriften höhere Rechtssicherheit gegeben und deren Rechtsposition gestärkt werden, um einen besseren Interessenausgleich zu ermöglichen.

"Damit soll auch mehr Akzeptanz für die geregelten, risikobehafteten Bergbaubereiche, die zum Beispiel die umstrittene Fracking-Technologie einschließen, erreicht werden.“ Zu den Schadensursachen sollen neben Senkungen auch Hebungen zählen. Gerade beim Bohrlochbergbau seien auch Schäden durch Hebungen möglich, heißt es in dem Entwurf (vom/21.05.2015) 

Zeit: Mittwoch, 10. Juni 2015, 11 bis 13 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37708, Fax: 030/227-36708, E-Mail: wirtschaftsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen