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Die Bundesregierung will die Rechte von Opfern im Strafverfahren stärken. Das kündigt sie in ihrem Entwurf für ein drittes Opferrechtsreformgesetz (18/4621) an, der am Mittwoch, 17. Juni 2015, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz ist. Die Sitzung unter Vorsitz von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.
Vorgesehen sind Ergänzungen im ersten und zweiten Buch der Strafprozessordnung sowie erweiterte Informationsrechte von Verletzten bei Erstattung einer Anzeige und eine neue Ausgangsnorm für die besondere Schutzbedürftigkeit von Verletzten. Die Umsetzung einer EU-Richtlinie im Bereich des Opferschutzes solle darüber hinaus zum Anlass genommen werden, die „in der Justizpraxis bereits bewährte psychosoziale Prozessbegleitung“ im deutschen Strafverfahrensrecht zu verankern, heißt es in der Vorlage.
Außerdem solle mit dem Gesetz auch den Anforderungen eines Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch nachgekommen werden. (vom/19.05.2015)
Zeit: Mittwoch, 17. Juni 2015, 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.