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Der Entwurf der Bundesregierung für ein Antidopinggesetz (18/4898) ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Sportausschusses am Mittwoch, 17. Juni 2015. Die Sitzung unter Vorsitz von Dagmar Freitag (SPD) beginnt um 15 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und dauert vier Stunden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass dopende Spitzensportler künftig mit Haftstrafen rechnen müssen. Mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren wird bestraft, wer „ein Dopingmittel oder eine Dopingmethode bei sich anwendet oder anwenden lässt“.
Damit geht die Neuregelung über die bisherigen „strafbewehrten Verbotsnormen“ im Arzneimittelgesetz hinaus, die den Handel mit Dopingmitteln im Blick haben, nicht aber das Selbstdoping. Erfasst werden sollen durch das Antidopinggesetz „gezielt dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler, die beabsichtigen, sich mit Doping Vorteile in Wettbewerben des organisierten Sports zu verschaffen“, erläutert die Bundesregierung.
Gestärkt werden soll auch die Stellung der Nationalen Antidoping-Agentur (Nada). So soll eine neue Ermächtigung zur Datenübermittlung von Gerichten und Staatsanwaltschaften an die Nada geschaffen werden. Zugleich enthält der Entwurf Vorschriften für die Nada zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. (vom/22.05.2015)
Zeit: Mittwoch, 17. Juni 2015, 15 bis 19 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Interessierte Besucher können sich im Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: sportausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/32929 oder 32924) anmelden.