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Von der in Bad Aibling vom Bundesnachrichtendienst (BND) betriebenen Satelliten-Abhörstation sind zu seiner Zeit als Verantwortlicher der zuständigen Fachabteilung zwischen 2003 und 2007 in keinem einzigen Fall Daten über deutsche Bürger an den US-Geheimdienst NSA oder andere ausländische Dienste übermittelt worden: Dies betonte am Donnerstag, 6. November 2014, zum Auftakt der Zeugenvernehmungen vor dem zur Aufklärung des NSA-Spähskandals eingesetzten Untersuchungsausschuss der BND-Mitarbeiter T. B. bei der Befragung durch den Vorsitzenden Prof. Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU).
T. B. sagte zudem, die technischen Filtersysteme, mit deren Hilfe an dem bayerischen Standort Informationen über Deutsche aus dem vom BND erfassten gigantischen Datenstrom aussortiert werden, funktionierten „zuverlässig“. Überdies unterstrich der Zeuge, dass an dem Horchposten außer dem BND niemand Zugriff auf die Datenmengen habe.
Der Ausschuss soll auch herausfinden, ob und wie hiesige Geheimdienste in den Skandal um die massenhafte Ausforschung der Telekommunikationsdaten von Millionen Deutschen durch die NSA und andere ausländische Nachrichtendienste verwickelt sind. Dem BND ist es untersagt, Erkenntnisse über Bundesbürger und hiesige Unternehmen, an die er im Rahmen seiner Aufklärungsarbeit als „Beifang“ gelangt, ausländischen Partnern zu überlassen.
T. B. kümmerte sich seinerzeit in Bad Aibling um die Zusammenarbeit zwischen BND und NSA und leitete jene Abteilung, die bei der Auswertung riesiger ausländischer Datenströme etwa aus Afghanistan oder dem Nahen Osten auch Software-Programme der NSA wie etwa X-Keystore nutzt. Der BND-Vertreter erläuterte den Abgeordneten, dass im Gefolge der Satellitenausspähung letztlich im Schnitt pro Tag nur 20 Meldungen von nachrichtendienstlichem Wert anfielen.
Über die Nutzung dieser Informationen werde im BND andernorts entschieden. Grundsätzlich gebe es in Bad Aibling keine automatisierte Weiterleitung von Daten an andere Dienste, so der Zeuge, das werde in jedem Einzelfall geprüft, bei Bedarf werde auch juristischer Rat beigezogen. Aus diesem Grund würden letztlich nur sehr wenige Meldungen an andere Stellen fließen.
Die Aussage von T. B., von dem bayerischen Standort aus seien in keinem Fall Daten über Deutsche an die NSA übermittelt worden, bezeichnete Dr. Konstantin von Notz unter Verweis auf Erkenntnisse aus Akten als „massiv abwegige These“. Der Grünen-Obmann kündigte an, die Angaben des Zeugen würden im weiteren Verlauf der Vernehmung des BND-Mitarbeiters kritisch hinterfragt.
Christian Flisek will vor allem wissen, ob die in Bad Aibling eingesetzte Hard- und Software den Anforderungen an das Ausfiltern von Daten deutscher Bürger genüge. Der SPD-Sprecher hob hervor, dass in die an dem Horchposten genutzten NSA-Softwareprogramme keine „Hintertür“ eingebaut sein dürfe, die dem US-Geheimdienst ohne Wissen des BND einen Zugriff auf die Datenströme ermögliche.
Ein Teil der Vernehmung von T. B. wird sich hinter verschlossenen Türen anspielen, was auch für die Anhörung von Frau G. L. gilt, die in Bad Aibling von 2007 bis 2009 die Funktion von T. B. innehatte und deren Befragung nach dem Auftritt ihres Kollegen beginnen soll. Mehrfach sagte T. B., zu Details des Geschehens an dem bayerischen Standort nur nichtöffentlich Stellung nehmen zu wollen – etwa zur Frage, ob der BND dort neben Telefon-, Internet- und Mail-Daten auch soziale Netzwerke abgreife, was in den letztlich verwerteten Meldungen stehe oder wie die Filter im Detail funktionieren.
Linke-Obfrau Martina Renner monierte die Beschränkung der Aussagegenehmigung für Zeugen aus den Reihen des BND in öffentlichen Sitzungen. Die Begründung, man müsse dessen „Kernbereich operativen Handelns“ schützen, sei nicht zu akzeptieren: Diese These sei eine „Schimäre“, für die keine Rechtsgrundlage existiere.
Unionssprecher Roderich Kiesewetter würdigte es hingegen als „gutes Zeichen“, dass BND-Vertreter im Ausschuss auch öffentlich Stellung nehmen dürfen. (kos/06.11.2014)