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Dr. Katarina Barley, SPD 

Juristin

Wahlkreis 204 Trier
Gewählt über Landesliste  Rheinland-Pfalz

Geboren am 19.November 1968 in Köln; zwei Kinder.

Studium der Rechtswissenschaften in Marburg und Paris, Erstes und Zweites Staatsexamen 1993 und 1998; Diplôme de Droit Franςais; 1998 Promotion zum Dr. iur. in Münster.

Rechtsanwältin, Wissenschaftlicher Dienst des Landtages Rheinland-Pfalz; Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin zum Bundesverfassungsgericht; Abordnung als deutsche Vertreterin zum Haus der Großregion (Luxembourg); Richterin kraft Auftrags am Landgericht Trier und Amtsgericht Wittlich; Referentin im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz.

Dienstleistungsgewerkschaft ver.di; Arbeiterwohlfahrt; Deutsches Rotes Kreuz.

1994 bis 1998 Mitglied des Ortsbeirats Trier-Nord; 2005 bis 2011 Mitglied des Stadtrats Schweich; seit 2009 Mitglied des Verbandsgemeinderats Schweich an der Römischen Weinstraße; seit 2005 Mitglied des SPD-Kreisvorstands Trier-Saarburg; seit 2010 SPD-Kreisvorsitzende.


Kontakt

Dr. Katarina Barley, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Wahlausschuss
  • Der Ältestenrat
  • Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Stellvertretendes Mitglied

  • Wahlprüfungsausschuss
  • Unterausschuss Europarecht
  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union


Veröffentlichungspflichtige Angaben


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz, Mainz,

Referentin

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.