© DBT/Melde
© Christian Haase/Herr Kuhn-Osius
Bürgermeister
Geboren am 6. Mai 1966 in Höxter, verheiratet, ein Kind, römisch-katholisch.
Fachoberschulreife; Fachhochschule für öffentliche Verwaltung; Diplom-Verwaltungswirt.
1982 bis 2001 Kreis Höxter; 2001 bis 2004 Beigeordneter Stadt Beverungen; 2004 bis 2013 Bürgermeister Stadt Beverungen.
Präsidium Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen; Vorsitzender Vorstand Energie für den Kreis Höxter eG; stellvertretender Vorsitzender Förderverein Kloster Herstelle; Verwaltungsausschuss Arbeitsagentur Paderborn; Lenkungskreis Regionales Bildungsmanagement Kreis Höxter; Steuerungsgruppe Netzwerk Barrierefreiheit Kreis Höxter; Beirat Kulturgemeinschaft Beverungen.
Kreisvorsitzender der CDU Höxter; stellvertretender Bezirksvorsitzender der CDU-OWL (Ostwestfalen-Lippe); Mitglied im Landesvorstand der Kommunalpolitischen Vereinigung Nordrhein-Westfalen (KPV NRW).
Stadt Beverungen, Beverungen,
Bürgermeister
Energie für den Kreis Höxter eG, Beverungen,
Vorsitzender des Vorstandes, ehrenamtlich
Photovoltaikanlage Grüner Weg GbR, Beverungen,
Mitglied der Gesellschafterversammlung
Westfälische Provinzial Versicherung AG, Münster,
Mitglied des Kommunalen Beirates (bis 31.12.2013)
Agentur für Arbeit Paderborn, Paderborn,
Mitglied des Verwaltungsausschusses (bis 08.11.2013)
Förderverein Kloster Herstelle, Beverungen,
Stellv. Vorsitzender, ehrenamtlich
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen e.V., Düsseldorf,
Stellv. kooptiertes Mitglied des Präsidiums
Wirtschaftsrat der CDU e.V., Berlin,
Mitglied der Bundesfachkommissionen „Umwelt“ und „Stadtentwicklung,
Bau und Immobilien“
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.