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© Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/ Stefan Kaminski
Rechtsanwalt
Geboren am 21. Januar 1971 in Mölln; verheiratet.
1981 bis 1991 Freiherr-von-Stein-Schule in Frankfurt; 1991 bis 1992 Zivildienst in der Bahnhofsmission HBF Frankfurt;1993 bis 1998 Jura-Studium in Heidelberg 1998 erstes Staatsexamen; anschließend Dissertation im Evangelischen Kirchenrecht; 2001 bis 2004 Referendariat und Zweites Staatsexamen; 2004 bis heute Rechtsanwalt in Mölln.
Mitgliedschaft bei Transparency International (TI) Deutschlands.
Seit 1995 Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen; 2002 bis 2011 Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Demokratie und Recht von Bündnis 90/Die Grünen in Schleswig-Holstein; seit 2004 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen in der Möllner Stadtvertretung; seit Juni 2013 3. stellvertretender Bürgermeister der Stadt Mölln; 2002, 2005, 2009 und 2013 Direktkandidat von Bündnis 90/Die Grünen bei den Bundestagswahlen im Wahlkreis 10 (Herzogtum Lauenburg/ Stormarn-Süd); seit 2005 Mitglied des schleswig-holsteinischen Parteirats; 2007 bis 2011 Sprecher des Kreisverbandes Lauenburg von Bündnis 90/Die Grünen; 2009 und 2013 Spitzenkandidat von Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein für die Bundestagswahlen.
Mitglied des Bundestages seit 2009; 2009 bis 2013 innen- und netzpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; seit 2013 stellvertretender Fraktionsvorsitzender und netzpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Deutsche Telekom AG, Bonn,
Mitglied des Datenschutzbeirates (bis 31.12.2013)
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.