Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Parlamentsarchiv > Sachgebiete > Bilder und Fotografien
gemäß § 7 der Benutzungsordnung für das Parlamentsarchiv (Anlage zur Archivordnung des Deutschen Bundestages) vom 27. Juni 2008
Der Deutsche Bundestag stellt über den "Digitalen Bilderdienst / Bildarchiv" Bilder zum parlamentarischen Geschehen für jedermann online zur Verfügung. Der Zugang zum System setzt das Einverständnis mit den Nutzungsbedingungen voraus.
Der Deutsche Bundestag hat alle Nutzungsrechte von den Urhebern der im "Digitalen Bilderdienst / Bildarchiv" bereitgestellten Bilder erworben, soweit nicht Gegenteiliges, z. B. in den begleitenden Informationen, angegeben ist.
Die Bilder können kostenfrei heruntergeladen und durch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages für Zwecke ihrer Mandatsausübung sowie durch die Mitarbeiter der Abgeordneten, der Fraktionen und der Verwaltung des Deutschen Bundestages für dienstliche Zwecke genutzt werden.
Die Bilder können darüber hinaus durch jedermann für Zwecke der der politischen Berichterstattung heruntergeladen und kostenlos genutzt werden für:
Dies gilt ebenso für private nichtgewerbliche Zwecke sowie für nichtgewerbliche Zwecke im Bereich der politischen Bildung. Eine darüber hinausgehende Nutzung für kommerzielle Zwecke, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig.
Die Bildinformation und die darin enthaltenen Nutzungs- und Verwendungsbeschränkungen sind zu beachten. Für die aus der Nichtbeachtung resultierenden Schäden haftet der / die Nutzer/-in. Er / Sie hat den Deutschen Bundestag insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen.
Der / die Nutzer/-in hat die aus dem "Digitalen Bilderdienst / Bildarchiv" heruntergeladenen digitalen Bilder nach Verwendung umgehend zu löschen. Eine elektronische Speicherung von Bilddateien zur Eigenarchivierung oder eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
Jegliche Bearbeitung, Umgestaltung oder Manipulation der im "Digitalen Bilderdienst / Bildarchiv" bereitgestellten digitalen Bilder, die über Farbkorrekturen, Ausschnitte und Verkleinerungen hinausgehen, ist unzulässig und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Deutschen Bundestages gestattet. Ebenso darf ein aus dem "Digitalen Bilderdienst / Bildarchiv" heruntergeladenes digitales Bild nicht in einem sinnentstellenden Zusammenhang wiedergegeben werden.
Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes in Bild, Wort bzw. jeglicher anderen Form, z. B. durch Nachfotografieren, zeicherische Verfälschung, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht zulässig. Der / die Nutzer/-in trägt die Verantwortung für die Betextung.
Die Medien sind insbesondere zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressecodex) verpflichtet. Die Zustimmung zur Nutzung des Bildmaterials umfasst nicht die Zusicherung, dass die abgebildeten Personen, die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken oder die Inhaber von Marken- und sonstigen Schutzrechten die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe erteilt haben. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt allein dem / der Nutzer/-in. Er / Sie hat die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen selbst zu beachten. Bei Missachtung solcher Rechte ist allein der / die Nutzer/-in etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.
Bei Verwendung eines aus dem "Digitalen Bilderdienst / Bildarchiv" heruntergeladenen digitalen Bildes ist die Quelle "Deutscher Bundestag/Name des Fotografen bzw. Name der Agentur" anzugeben. Dies gilt auch für elektronische Publikationen wie z.B. Webauftritte. Die Pflicht zur Angabe darüber hinausgehender Informationen behält sich der Deutsche Bundestag vor.