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Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen ein zweistufiges Auswahlverfahren durchlaufen. Das Auswahlverfahren läuft zunächst über Jugendaustauschorganisationen, die im Auftrag des Deutschen Bundestages das Parlamentarische Patenschafts-Programm durchführen. Die Austauschorganisationen sind für bestimmte Bundestagswahlkreise zuständig und betreuen die in ihnen lebenden Bewerber und Stipendiaten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Austauschorganisationen erhalten die Bewerbungsunterlagen und entscheiden jedes Jahr im Herbst, ob die Bewerberinnen und Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden. In diesen Gesprächen, an die sich eine Diskussionsrunde und ein Test der allgemeinen politischen Bildung anschließen, wird geprüft, ob die Bewerber für ein Stipendium in den USA geeignet sind. Neben guten Schulleistungen und guten Englischkenntnissen der Bewerber kommt es vor allem auch auf die soziale Kompetenz, das politische Allgemeinwissen und das Interesse am politischen und gesellschaftlichen Leben.
Entscheidend für die Auswahl ist das gesamte Persönlichkeitsbild und die Eignung als Juniorbotschafter am PPP teilnehmen zu können.
Nach den Gesprächen stellen die Austauschorganisationen eine Liste mit Kandidatinnen und Kandidaten auf, die für ein PPP-Stipendium geeignet sind und die sie den Patenabgeordneten in den Wahlkreisen zur Auswahl vorschlagen. Das Vorauswahlverfahren führen die Austauschorganisationen eigenständig und völlig unabhängig von den Wahlkreisabgeordneten durch.
Im zweiten Schritt des Verfahrens wählt der oder die für den Wahlkreis zuständige Bundestagsabgeordnete einen Kandidaten oder eine Kandidatin aus der Liste der Austauschorganisation aus. Er oder sie entscheidet, wen er am besten dafür geeignet hält, Deutschland in den USA als Junior-Botschafter zu vertreten. Die Abgeordneten können die nominierten Kandidaten auch zu einem Gespräch einladen. Ob in den Wahlkreisen ein Stipendium an einen Schüler/Schülerin oder an einen jungen Berufstätigen oder zusätzlich an einen jungen Berufstätigen vergeben wird, ist abhängig von der Bewerberlage.
Im Moment ist nicht absehbar, ob auch im Austauschjahr 2016/2017 - wie in den Jahren zuvor - 285 Stipendien für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen. Da die Finanzierung des Programms gemeinsam von Deutschland und den USA getragen wird, kann eine konkrete Festlegung der Stipendienanzahl erst nach Verabschiedung des US-Haushalts 2016 erfolgen. Dies wird voraussichtlich nicht vor September 2015 sein. Der Bundestag wird über die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stipendien auf bundestag.de/ppp informieren, sobald die Anzahl der Stipendien für das Austauschjahr 2016/2017 feststeht. Wie in den Jahren zuvor können sich Schülerinnen und Schüler bundesweit für das PPP bewerben.
Sollte nach der Festlegung der Anzahl der Stipendien diese aufgrund von Kürzungen geringer sein als die Anzahl der Wahlkreise für den Deutschen Bundestag, wird in einem zentralen Losverfahren ermittelt, in welchen Wahlkreisen die Abgeordneten aus den Vorschlagslisten Stipendiatinnen und Stipendiaten nominieren können.
Es kann – unabhängig von der Anzahl der Gesamtzahl der bundesweit zur Verfügung stehenden Stipendien - nicht gewährleistet werden, dass in jedem Wahlkreis ein Stipendium vergeben wird. Bitte beachten Sie, dass weder die Bewerbung zum PPP noch die Teilnahme am Vorauswahlverfahren zu einem Rechtsanspruch auf ein Stipendium führen. Die Nominierung steht unter dem Vorbehalt ärztlich bescheinigter gesundheitlicher Eignung. Darüber hinaus unterliegt die Feststellung der gesundheitlichen Eignung den Aufnahmebedingungen der amerikanischen Partner. Die Austauschorganisationen können die Vorlage von ärztlichen Attesten verlangen. Zum Zeitpunkt der Ausreise müssen die Teilnahmevoraussetzungen (Versetzung, Schulnotenniveau, erster Wohnsitz in Deutschland, gesundheitliche Eignung) tatsächlich erfüllt werden.