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Ein Rentnerpaar von hinten auf einer Bank sitzend. Der Mann rechts hat die Arme hinter dem Kopf verschränkt. © dpa
Das Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung ist Thema einer 45-minütigen Debatte am Freitag, 14. März 2014. Zur Diskussion stehen zwei Anträge der Linksfraktion, das Rentenniveau anzuheben, Leistungen zu verbessern und die wesentlichen Ursachen für sinkende Renten und Altersarmut zu bekämpfen (18/767). Ebenso sollten die vollständige Gleichstellung und "gerechte Finanzierung" der Kindererziehung in der Rente umgesetzt und die "Mütterrente" verbessert werden (18/765). Beide Anträge sollen anschließend im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten werden.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Linke verlangt von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. So sollte das Rentenniveau vor Steuern von derzeit knapp 48 Prozent auf mindestens 53 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens angehoben und dort auf Dauer stabilisiert werden.
Die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre will die Fraktion ebenso wie andere Altersgrenzen rückgängig machen und stattdessen flexible Übergänge vor Erreichen des 65. Lebensjahres schaffen. Alle Versicherten sollten ab 65 Jahren abschlagsfrei in eine Altersrente gehen können.
Darüber hinaus setzt sich die Fraktion dafür ein, Erziehungsarbeit für vor 1992 geborene Kinder in der gesetzlichen Rente ebenso anzuerkennen wie für nach 1992 geborene Kinder. In der gesetzlichen Rentenversicherung sollte eine vollständige Finanzierung der Kindererziehungszeiten aus Steuermitteln des Bundes festgeschrieben werden.
Ferner plädiert Die Linke dafür, die Erwerbsminderungsrenten zu verbessern. Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten sollten wieder abgeschafft werden. Schließlich will die Fraktion auch die Deckelung von Reha-Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung aufheben und die Leistungen zur Teilhabe am tatsächlichen Bedarf der Betroffenen ausrichten. (vom/12.03.2014)