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Bundeswahlleiter Roderich Egeler sieht dringenden Handlungsbedarf des Gesetzgebers, um bei künftigen Wahlen vorzubeugen, dass es zu unbefugter doppelter Stimmabgabe von EU-Bürgern mit mehr als einer Staatsangehörigkeit kommt. In der dritten öffentlichen Sitzung des Bundeswahlausschusses zur Wahl zum Europäischen Parlament vom 25. Mai 2014 griff Egeler als Vorsitzender dieses Gremiums den Fall des Chefredakteurs der Wochenzeitung "Die Zeit", Giovanni di Lorenzo, auf, der am Wahlabend in der ARD-Talksendung "Günther Jauch" bekannt hatte, sowohl als deutscher wie auch als italienischer Staatsangehöriger seine Stimme abgegeben zu haben.
Egeler machte deutlich, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf und dass die Abgabe von mehr als einer Stimme eine Verletzung des geltenden Wahlrechts darstelle. Dies sei Ausdruck des Gleichheitsgrundsatzes im Wahlrecht.
Zwar lasse sich durch diesen Einzelfall eine Auswirkung auf die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments ausschließen, doch lägen Anhaltspunkte dafür vor, dass es in "nicht unerheblicher Anzahl" zur doppelten Stimmabgabe bei Personen mit mehr als einer EU-Staatsangehörigkeit gekommen sein könnte.
Rund eine Million Wahlberechtigte in Deutschland hätten mehr als eine EU-Staatsangehörigkeit, sodass die Möglichkeit, zweimal zu wählen, eine neue Bedeutung bekomme. In fünf EU-Mitgliedstaaten werde die einmal erfolgte Eintragung von im EU-Ausland lebenden Staatsangehörigen bis zu 15 Jahre oder sogar unbegrenzt fortgeschrieben.
Es gebe keinen Generalverdacht einer doppelten Stimmabgabe durch den betroffenen Personenkreis, so Egeler, doch fehle ein System, das die doppelte Stimmabgabe von "Doppelstaatlern" verhindert. Der Bundeswahlleiter plädierte für eine "idealerweise"umfassende Regelung auf EU-Ebene. Dies sei ein Befund, "der mich besorgt", denn: "Nach der Wahl ist vor der Wahl."
Anlass der gut halbstündigen Sitzung war die Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Europawahl vom 25. Mai für Deutschland, die der Bundeswahlausschuss einstimmig vornahm.
Im Hinblick auf die Zahl der Sitze für die einzelnen Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen hat sich gegenüber dem vorläufigen Endergebnis keine Abweichung ergeben.
96 der insgesamt 751 Sitze des Europäischen Parlaments entfallen auf Deutschland. Im Einzelnen ergibt sich folgende Sitzverteilung:
CDU | 29 Sitze (2009: 34 Sitze) |
SPD | 27 Sitze (2009: 23 Sitze) |
Grüne | 11 Sitze (2009: 14 Sitze) |
FDP | 3 Sitze (2009: 12 Sitze) |
Die Linke | 7 Sitze (2009: 8 Sitze) |
CSU | 5 Sitze (2009: 8 Sitze) |
Freie Wähler | 1 Sitz (2009: keinen Sitz) |
Tierschutzpartei | 1 Sitz (2009: keinen Sitz) |
Familie | 1 Sitz (2009: keinen Sitz) |
Piraten | 1 Sitz (2009: keinen Sitz) |
ÖDP | 1 Sitz (2009: keinen Sitz) |
AfD | 7 Sitze (2009: keine Teilnahme) |
NPD | 1 Sitz (2009: keine Teilnahme) |
Die Partei | 1 Sitz (2009: keine Teilnahme) |
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Bei einer Wahlbeteiligung von 48,1 Prozent (2009: 43,3 Prozent) erhielten von den gültigen Stimmen:
CDU | 30,0 Prozent (2009: 30,7 Prozent) | |
SPD | 27,3 Prozent (2009: 20,8 Prozent) | |
Grüne | 10,7 Prozent (2009: 12,1 Prozent) | |
FDP | 3,4 Prozent (2009: 11,0 Prozent) | |
Die Linke | 7,4 Prozent (2009: 7,5 Prozent) | |
CSU | 5,3 Prozent (2009: 7,2 Prozent) | |
Feie Wähler | 1,5 Prozent (2009: 1,7 Prozent) | |
Republikaner | 0,4 Prozent (2009: 1,3 Prozent) | |
Tierschutzpartei | 1,2 Prozent (2009: 1,1 Prozent) | |
Familie | 0,7 Prozent (2009: 1,0 Prozent) | |
Piraten | 1,4 Prozent (2009: 0,9 Prozent) | |
ÖDP | 0,6 Prozent (2009: 0,5 Prozent) | |
PBC | 0,2 Prozent (2009: 0,3 Prozent) | |
Volksabstimmung | 0,3 Prozent (2009: 0,3 Prozent) | |
BP | 0,2 Prozent (2009: 0,2 Prozent) | |
CM | 0,1 Prozent (2009: 0,2 Prozent) | |
AUF | 0,2 Prozent (2009: 0,1 Prozent) | |
DKP | 0,1 Prozent (2009: 0,1 Prozent) | |
Büso | 0,0 Prozent (2009: 0,0 Prozent) | |
PSG | 0,0 Prozent (2009: 0,0 Prozent) | |
AfD | 7,1 Prozent (2009: keine Teilnahme) | |
Pro NRW | 0,2 Prozent (2009: keine Teilnahme) | |
MLPD | 0,1 Prozent (2009: keine Teilnahme) | |
NPD | 1,0 Prozent (2009: keine Teilnahme) | |
Die Partei | 0,6 Prozent (2009: keine Teilnahme) |
Der Anteil ungültiger Stimmen betrug 1,6 Prozent (2009: 2,2 Prozent).
Die endgültigen Ergebnisse der Europawahl 2014 für den Bund, die 16 Länder sowie die 402 kreisfreien Städte und Lankreise können im Internetangebot des Bundeswahlleiters abgerufen werden. Das Heft 3 "Endgültige Ergebnisse nach kreisfreien Städten und Landkreisen" des Bundeswahlleiters dokumentiert ebenfalls die Ergebnisse. Das Heft kann kostenlos als PDF-Datei unter www.bundeswahlleiter.de - Europawahl 2014 - Veröffentlichungen heruntergelden werden.
Einsprüche zur Europawahl müssen beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages innerhalb von zwei Monaten nach dem Wahltag eingehen.
Einspruch schriftlich einlegen kann jeder Wahlberechtigte, jede Gruppe von Wahlberechtigten und in amtlicher Eigenschaft der Bundeswahlleiter, jeder Landeswahlleiter und der Präsident des Deutschen Bundestages. Es ist nicht erforderlich, persönlich betroffen zu sein. Bei gemeinschaftlichen Einsprüchen soll ein Bevollmächtigter benannt werden.
Bei der vorletzten Europawahl im Jahr 2009 gab es 54 Einsprüche. Die bis 25. Juli 2014 eingegangenen Einsprüche werden vom Bundestag nach Paragraf 26 des Europawahlgesetzes geprüft. Vorbereitet wird die Entscheidung des Parlaments vom Wahlprüfungsausschuss unter Vorsitz des CDU-Abgeordneten Dr. Johann Wadephul.
Der Wahlprüfungsausschuss prüft die Einsprüche auf ihre Rechtmäßigkeit und legt dem Parlament eine Beschlussempfehlung vor. Gegen die Entscheidung des Bundestages kann innerhalb von zwei Monaten Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden. (vom/20.06.2014)