Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Die geplante Neuregelung der sogenannten Optionspflicht im Staatsbürgerschaftsrecht bleibt zwischen der Großen Koalition und den Oppositionsfraktionen im Bundestag weiter umstritten. Während sich am Donnerstag, 5. Juni 2014, Vertreter der Linksfraktion und der Grünen für eine völlige Abschaffung der Optionspflicht aussprachen, warben Redner von Union und Sozialdemokraten für den von der Regierungskoalition vorgelegten Kompromissvorschlag.
Nach der bisher geltenden Optionspflicht müssen sich in Deutschland geborene Kinder von Ausländern bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden.
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1312), über den das Parlament in erster Lesung debattierte, sollen „in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern“ in Zukunft nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können.
Dem Regierungsentwurf zufolge ist in der Bundesrepublik aufgewachsen, wer sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres „acht Jahre gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat, sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt“.
Diese Voraussetzungen dürften „von dem weit überwiegenden Teil der ,ius soli-Deutschen‘ erfüllt werden, sodass nur noch eine kleine Gruppe weiterhin der Optionspflicht unterliegt“, heißt es in der Vorlage.
Nach einem Gesetzentwurf der Linksfraktion zur „Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht“ (18/1092), der ebenfalls in erster Lesung auf der Tagesordnung des Parlaments stand, sollen sich hierzulande geborene Kinder ausländischer Eltern künftig nicht mehr zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden müssen.
Zudem soll eine Übergangsregelung für Menschen geschaffen werden, die bereits aufgrund der Optionsregelung ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren oder die ausländische Staatsangehörigkeit aufgegeben haben. Der Gesetzentwurf entspricht einem im Bundesrat eingebrachten Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein.
In der Debatte betonte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Dr. Günter Krings (CDU), dass der Regierungsentwurf eine deutliche Einschränkung der Optionspflicht vorsehe. Die Vorlage finde einen Ausgleich zwischen den Interessen junger Menschen mit mehrfacher Staatsangehörigkeit und dem „staatlichen Interesse, die Staatsangehörigkeit als eine besondere Loyalitäts- und Verantwortungsbeziehung zwischen Gemeinwesen und Bürger zu erhalten“.
Dabei würden voraussichtlich mehr als 90 Prozent der „ius-soli-Deutschen“ von der Optionspflicht befreit. Auch lasse sich die Neuregelung in der Praxis einfach umsetzen.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Özoğuz (SPD), wertete den Regierungsvorschlag als „riesengroßen Schritt“. Damit würden Hunderttausende Jugendliche „endlich von dieser belastenden Entscheidung befreit, sich mit dem Erwachsenenalter gegen ihre familiäre Herkunft oder gegen Deutschland entscheiden zu müssen“.
Sie denke, dass „weit über 95 Prozent“ der Betroffenen „das Kriterium des Aufwachsens“ erfüllen werden. Künftig seien „die Kinder faktisch mit acht Jahren von der Optionspflicht befreit“. Özoğuz mahnte zugleich, im parlamentarischen Verfahren auch eine Lösung für diejenigen zu finden, die bereits optieren und „einen Pass abgeben mussten“.
Für Die Linke kritisierte ihre Abgeordnete Sevim Dağdelen, die Regierungsvorlage sei ein „fauler Kompromiss zwischen den Koalitionsfraktionen“. Vermutlich würden mehr als 90 Prozent der Betroffenen die „Nachweise zum Aufwachsen in Deutschland“ erbringen können. Laut Melderegister hätten dem Bundesinnenministerium zufolge derzeit lediglich drei Prozent einen Wohnsitz im Ausland.
„Angesichts dieser wirklich kleinen Zahl von überwiegend im Ausland aufgewachsenen Kindern“ sei es nicht zu rechtfertigen, „diesen Riesenaufwand zehntausender Optionsverfahren pro Jahrgang weiter zu betreiben“, sagte Dağdelen. Es sei „nur mit ideologischer Borniertheit zu erklären“, dass daran festgehalten werden solle, „nur damit am Ende einigen wenigen Menschen der Doppelpass vorenthalten“ werden könne.
Der Grünen-Parlamentarier Volker Beck warf der Koalition vor, mit ihrem Gesetzentwurf eine „Diskriminierungspolitik“ fortzusetzen. Für ein „kleines Häuflein von Menschen, wie der Deutsche Anwaltsverein schreibt, machen Sie hier ein bürokratisches Monstrum auf“, um Betroffenen weiter zu sagen: „Ihr seid Deutsche auf Bewährung, ihr seid Deutsche mit Verfallsdatum, ihr seid Deutsche auf Probe“, kritisierte Beck.
Das sei das „Gegenteil von Willkommenskultur“. Deshalb müsse die Optionspflicht ganz abgeschafft werden. Erst das wäre ein richtiger Schritt nach vorne.
Der CDU-Abgeordnete Helmut Brandt entgegnete, die Koalition habe einen guten Kompromiss gefunden. Wenn man „die hier lebenden jungen Migranten, die hier geboren sind, die hier leben wollen“, entlasten könne, indem man die Optionspflicht durch eine praktikable Neuregelung ihrer Lebenswirklichkeit anpasse, solle man dies tun.
Es müsse aber auch sichergestellt sein, dass „die betroffenen Personen einen konkreten Bezug zu Deutschland haben“. Darin könne er keine Zumutung für die Betroffenen erkennen. Vielmehr wäre es „völlig unangemessen, auch gefährlich, wenn wir dies an keine Voraussetzungen binden würden“.
SPD-Fraktionsvize Dr. Eva Högl nannte es einen „wirklichen Erfolg“, dass die Koalition nun einen Gesetzentwurf zur Aufhebung der Optionspflicht vorlege. Dies bringe vielen jungen Menschen mit Migrationshintergrund eine richtige Verbesserung.
Zugleich trage man dazu bei, das Staatsangehörigkeitsrecht weiter zu modernisieren. Natürlich handele es sich dabei um einen Kompromiss, doch sei der Regierungsentwurf „ein erster wichtiger Schritt und ein guter Vorschlag“. (sto/05.06.2014)