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Mit einer allgemeinen Finanzdebatte eröffnet der Bundestag die Haushaltsberatungen. © picture alliance/chromorange
In der Finanzdebatte am Dienstag, 24. Juni 2014, will der Bundestag das Haushaltsbegleitgesetz 2014 verabschieden, in zweiter Beratung die Etats des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) und des Bundesrechnungshofes (Einzelplan 20) genehmigen und einen Antrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung des Euros in Litauen beschließen (18/1800). Die 125-minütige Debatte beginnt voraussichtlich gegen 10.35 Uhr.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Der Regierungsentwurf für ein Haushaltsbegleitgesetz 2014 (18/1050, 18/1223) sieht vor, dass der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds um 3,5 Milliarden Euro auf 10,5 Milliarden Euro gesenkt wird. 2015 soll der Zuschuss dann wieder auf 11,5 Milliarden Euro angehoben werden. Aus dem Gesundheitsfonds erhalten die gesetzlichen Krankenkassen Zuweisungen.
Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Gesetzentwurf (18/1762). Begründet wird das Gesetz mit der positiven Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung und der bis Ende 2013 aufgebauten Liquiditätsreserve, die diese Zuschusssenkung ermöglicht hätten. Im Jahr 2016 soll der Zuschuss wieder die ursprüngliche Höhe von 14 Milliarden Euro erreichen, 2017 soll er langfristig auf jährlich 14,5 Milliarden Euro festgeschrieben werden. Zur Abstimmung steht auch ein Änderungsantrag der Linken (18/1816) zur "Geschlechtergerechtigkeit bei Planung und Vollzug des Bundeshaushalts".
Für das Bundesfinanzministerium sind im Haushalt für das laufende Jahr Ausgaben von 5,21 Milliarden Euro eingeplant, das sind 187,86 Millionen Euro mehr als 2013 (18/700, 18/702, 18/1008, 18/1024, 18/1025). Mehr als die Hälfte davon entfallen auf Personalausgaben, immerhin 2,98 Milliarden Euro und damit rund 119,95 Millionen Euro mehr als 2013.
Zweitgrößter Ausgabenblock sind die Zuweisungen und Zuschüsse mit 1,41 Milliarden Euro (minus 32,3 Millionen Euro), gefolgt von den Verwaltungsausgaben mit 680,03 Millionen Euro (plus 78,41 Millionen Euro) und den Ausgaben für Investitionen mit 134,28 Millionen Euro (plus 21,8 Millionen Euro). Auf der Einnahmenseite kalkuliert das Ministerium mit 1,04 Milliarden Euro, das sind 792,47 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr.
Das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik als IT-Dienstleister für die Bundesfinanzverwaltung soll 245,4 Millionen Euro erhalten (2013: 205,96 Millionen Euro). 58,8 Millionen Euro (minus 23,49 Millionen Euro) sind als Zuschuss an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein vorgesehen. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen darf nach dem Willen des Bundestages mit 102,95 Millionen Euro rechnen (2013: 101,28 Millionen Euro).
Der Etat für die Wiedergutmachungen des Bundes (Lastenausgleich, Kriegsfolgen, NS-Opferentschädigung) summiert sich auf 693,79 Millionen Euro (2013: 696,15 Millionen Euro). 40,63 Millionen Euro (2013: 56,13 Millionen Euro) sollen auf Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt oder Abzug ausländischer Streitkräfte entfallen. Die Finanzierung von Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt schlägt mit 276,45 Millionen Euro (2013: 300,12 Millionen Euro) zu Buche.
Die Ausgaben des Bundesrechnungshofes sollen sich auf 135,99 Millionen Euro belaufen (2013: 132,85 Millionen Euro).
Schließlich lassen CDU/CSU und SPD einen gemeinsamen Antrag abstimmen zur Herstellung des Einvernehmens von Bundestag und Bundesregierung zum Antrag Litauens, zum 1. Januar 2015 der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion beizutreten und den Euro als Umlaufwährung einzuführen. Dazu hat das Bundesfinanzministerium einen Bericht nach Paragraf 9a des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag in EU-Angelegenheiten vorgelegt (18/1730). (vom/19.06.2014)