Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Eine Expertenkommission wird die Zukunft der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BSTU) klären. Der Bundestag verabschiedete am Freitag, 4. Juli 2014, einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (18/1957). Die Linke enthielt sich der Stimme. Nach dem Willen des Parlaments soll sich die Kommission unverzüglich konstituieren und dem Bundestag spätestens bis zum Frühjahr 2016 Ergebnisse und Handlungsempfehlungen auf Grundlage des Gedenkstättenkonzeptes des Bundes vorlegen, damit noch in der laufenden Legislaturperiode eine Entscheidung über die zukünftige Fortführung der Aufgaben des BSTU getroffen werden kann.
Die Stasi-Unterlagenbehörde hat nach Ansicht von Union, Sozialdemokraten und Grünen in „entscheidender Weise zur persönlichen und öffentlichen Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur und weit darüber hinaus zur gesellschaftlichen Befriedung beigetragen“.
Der Kommission werden keine Bundestagsabgeordneten angehören, sondern 14 Sachverständige, die von den Fraktionen bestimmt werden. So wird die CDU/CSU sieben Mitglieder, die SPD fünf Mitglieder und Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen jeweils ein Mitglied benennen.
Der kulturpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marco Wanderwitz (CDU/CSU), erinnerte an die „bewegenden Bilder“ der Erstürmung der Stasi-Zentrale in Berlin am 15. Januar. Diese seien zum „Symbol für die Befreiung“ von der DDR-Diktatur geworden.
Er lobte die Arbeit der Stasi-Unterlagenbehörde ausdrücklich. Seit ihrer Gründung im Jahr 1992 hätten rund drei Millionen Bürger von dem Recht Gebrauch gemacht, Einblick in die Akten zu nehmen. Am Recht auf Akteneinsicht dürfe auch in Zukunft nicht gerüttelt werden.
Stefan Liebich begrüßte für die Linksfraktion die Einsetzung der Kommission prinzipiell, seine Fraktion habe dies bereits früher gefordert. Er betonte, dass seine Partei eine besondere Verantwortung beim Umgang mit der DDR-Vergangenheit trage und sich dieser auch stelle.
Zugleich kritisierte er, dass die Linksfraktion nicht bei der Formulierung des Antrages beteiligt wurde und dass die Opposition nur zwei Mitglieder benennen darf.
Der Vorsitzende des Kulturausschusses, Siegmund Ehrmann (SPD), wies diese Kritik zurück. Die Tatsache, dass die großen Fraktionen mehr Mitglieder benennen dürfen, bedeute nicht, dass diese Experten sich „blind“ in den Dienst einer Partei stellen.
Ehrmann verwies darauf, dass es nie geplant gewesen sei, die Stasi-Unterlagenbehörde für die Ewigkeit zu schaffen. Die Einsetzung der Kommission sei der richtige Schritt, um die Zukunft der Akten zu klären und die Aufarbeitung der SED-Diktatur weiterzuentwickeln.
Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) mahnte, dass auch in Zukunft, die „Gefühle und Erfahrungen der Opfer“ der Stasi „nicht auf der Strecke bleiben“. Die Stasi-Akten seien auch ein Symbol für andere vernichtete Aktenbestände der DDR, etwa die der Parteigliederungen der SED. Deshalb sei es wichtig, dass der Aktenbestand im Ganzen erhalten bleibt.
Grundsätzlich soll der Zugang zu den Akten der Staatssicherheit der ehemaligen DDR gemäß des geltenden Stasi-Unterlagen-Gesetzes weiterhin gewährleistet werden. Der Aktenbestand soll zudem im Ganzen erhalten bleiben, ohne dass personenbezogene Daten vernichtet werden. Die historische und politische Forschung und Bildung soll auf hohem Niveau ebenso weitergeführt werden wie der internationale wissenschaftliche Austausch. (aw/04.07.2014)