Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Mehrere Sachverständige begrüßten einhellig Änderungsvorschläge der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Donnerstag, 3. Juli 2014, unter Vorsitz von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen).Die Vorschläge sind Teil eines Gesetzentwurfs zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (18/1309, 18/1576), für den der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz federführend ist. Alle vier Sachverständigen begrüßten die schnelle Reaktion der Politik, um redaktionelle und inhaltliche Fehler des erst vor einer Woche verabschiedeten EEG Novelle (18/1304, 18/1573) zu korrigieren.
Claudio da Costa Gomez vom Fachverband Biogas e.V., sagte, die Änderung der Gärrestzeit von Biogasanlagen sei zu begrüßen. Eine ursprünglich geplante Begrenzung der Gärrestzeit auf 150 Tage sei weder zeitlich noch wirtschaftlich umsetzbar.
Ebenfalls gutgeheißen wurde die Änderung, sogenannte Satelliten-Blockheizkraftwerte, die nicht am Standort der Biogasanlage betrieben werden, sondern über eine Leitung mit Gas versorgt werden, wieder eigenständig in die Vergütungsbemessung zu zählen.
Die geplante Zusammenzählung hätte eine „radikale Vergütungskürzung“ mit sich gebracht. Auch positiv gesehen wurde die Verschiebung des Stichtages für in Bau befindliche Biogasaufbereitungsanlagen vom 1. August 2014 auf den 1. Januar 2015.
Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V., stimmte seinem Vorredner in allen Punkten zu. Er betonte den Investitionsschutz für geplante und im Bau befindliche Anlagen. Die gesamte erneuerbare Energiewirtschaft bedürfe eines sicheren Planungsrahmens.
Roger Kohlmann vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. sah das genauso. „Vertrauensschutz für Bestandsanlagen ist für die Energiewende essentiell“, sagte er.
Reinhard Schulz vom Biogasrat e.V. sagte, die Verschiebung des Stichtages sei zwar gut, die Wahl der Stichtage allerdings fragwürdig. Man behalte sich ein rechtliche Überprüfung vor. (jbb/03.04.2014)