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Helmpflicht für Radfahrer – mit dieser Frage beschäftigen sich Abgeordnete des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur in einem Live-Chat am Dienstag, 4. November 2014. Wer mit den Abgeordneten über dieses Thema diskutieren will, kann sich ab 18.30 Uhr unter http://www.bundestag.de/chat ohne vorherige Anmeldung beteiligen. Es gibt keine Vorschrift, nach der Radfahrer einen Helm tragen müssen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs behalten Radfahrer bei unverschuldeten Unfällen auch dann Anspruch auf vollen Schadenersatz, wenn sie ohne Schutzhelm unterwegs waren.
Grundsätzlich kann jeder selbst entscheiden, ob er sich durch einen Helm vor Unfällen besser schützen möchte. Soll das so bleiben oder sollten Radfahrer zu ihrem Glück - oder ihrer Gesundheit - gezwungen werden?
Radfahrer gehören, das belegt die Verkehrsunfallstatistik, zu den am meisten gefährdeten Verkehrsteilnehmern. Fast 75.000 Unfälle mit Radfahrern und Personenschaden gab es im Jahr 2012.
Zahlreiche Verkehrsexperten sind der Auffassung, dass das Tragen eines Helms viele Unfallfolgen verhindern oder zumindest vermindern könnte. Eine Vorschrift, die Radfahrer verpflichtet, einen Helm zu tragen, gibt es aber nicht.
Vor kurzem hat der Bundesgerichtshof auch entschieden, dass Radfahrer bei unverschuldeten Unfällen auch dann Anspruch auf vollen Schadenersatz haben, wenn sie ohne Schutzhelm unterwegs waren.
Für die Diskussion live im Internet stehen die Abgeordneten Gero Storjohann (CDU/CSU), Birgit Kömpel (SPD), Herbert Behrens (Die Linke) und Matthias Gastel (Bündnis 90/Die Grünen) zur Verfügung. (eis/29.10.2014)