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Mieterhöhungen sollen in angespannten Wohnungsmärkten nur eingeschränkt möglich sein. © picture alliance/dpa-Themendienst
Über eine „Mietpreisbremse“ debattiert der Bundestag in erster Lesung am Donnerstag, 13. November 2014, ab 14.25 Uhr eine Stunde lang. Grundlage ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3121) mit Gesetzesänderungen im Mietrecht, mit denen die Regierung den Mietanstieg auf dem Wohnungsmarkt dämpfen will. In vielen prosperierenden Städten hätten einkommensschwache, aber auch Durchschnittsverdiener „zunehmend größere Schwierigkeiten“, in den betroffenen Gebieten bezahlbaren Wohnraum zu finden, schreibt die Bundesregierung. Deshalb sollen die Mieten bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent erhöht werden dürfen.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Landesregierungen sollen ermächtigt werden, die Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen die Mietpreisbindung gilt. Neubauten ab dem 1. Oktober 2014 sind jedoch von der Mietpreisbindung ausgenommen, ebenso wie die erste Vermietung einer Wohnung nach einer umfassenden Modernisierung.
Zudem will die Bundesregierung mit dem Gesetz das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung stärken. Nach diesem sollen zukünftig nicht die Mieter die Provision für die Makler bezahlen, wie bisher üblich, sondern die Vermieter. „Wer bestellt, bezahlt“, schreibt die Bundesregierung.
Ebenso Teil der Debatte ist ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/505). Nach diesem sollen Mieterhöhungen ohne Wohnwertverbesserung bei Bestandsmieten künftig nur noch in Höhe des Inflationsausgleichs zulässig sein. Allein wegen der Weitervermietung einer Wohnung sollen Mieten nicht mehr erhöht werden dürfen, fordert die Fraktion in ihrem Antrag.
Nach Ansicht der Abgeordneten gestattet das gegenwärtige Mietrecht Mieterhöhungen ohne jede Gegenleistung. „In einer angespannten Marktsituation wird dieses Recht hemmungslos genutzt und jede sich bietende Mieterhöhungsmöglichkeit ausgeschöpft“, schreiben sie in ihrem Antrag. Es gebe daher „dringenden Handlungsbedarf“, das Mietrecht zu ändern, um die Mietentwicklung stoppen zu können. Der Rechtsausschuss hat empfohlen, den Antrag abzulehnen (18/3203). (jbb/12.11.2014)