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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter Bundesminister Heiko Maas (SPD) erhält 2015 mehr Geld. Nach dem Haushaltsplan sind für das Ministerium mit dem kleinsten Etat aller Bundesministerien 695 Millionen Euro vorgesehen. Der Bundestag debattierte den Haushalt (18/2000, 18/2002; Einzelplan 07) am Mittwoch, 25. November 2014, in zweiter Beratung. Der Haushalt wurde mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und den Linken angenommen.
Der Etat 2015 des Justizministeriums wurde nach den Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses (18/2807, 18/2823, 18/2824, 18/2825) im Vergleich zum Vorjahr erhöht. So standen Heiko Maas (SPD) im Jahr 2014 rund 648 Millionen Euro zur Verfügung. Aufgrund der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 13. November erhöhte sich der Ausgabenplan von ursprünglich 663 Millionen um 32 Millionen Euro auf 695 Millionen Euro. Die Mehrausgaben besonders im Vergleich zum Vorjahr sind mit dem erweiterten Aufgabenbereich des Ministeriums um den wirtschaftlichen Verbraucherschutz begründet.
Doch auch in der Bereinigungssitzung wurden im Vergleich zur ursprünglichen Planung der Bundesregierung mehr Mittel für den Schutz der Konsumenten im Land beschlossen. Zum Beispiel erhält der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände 865.000 Euro mehr, insgesamt 10,5 Millionen Euro. Beim deutschen Patent- und Markenamt sollen mehr Planstellen geschaffen werden. Größter Posten im Etat bleiben die Personalkosten mit etwa 443.000 Euro.
Allerdings weist der Haushaltsplan darauf hin, dass die Ausgaben zu einem überwiegenden Teil durch erzielte Einnahmen gedeckt werden. Rund 488,63 Millionen Euro sind als Einnahmen des Justizministeriums ausgewiesen, ein Plus von 23,79 Millionen Euro gegenüber 2014. Prozentual sind die Einnahmen sogar mehr gestiegen als die Ausgaben.
Minister Heiko Maas (SPD) ging in seiner Rede auf die Erfolge seines Ministeriums ein. Als Beispiel nannte er die Mietpreisbremse, die im kommenden Jahr beschlossen werden soll, die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses, die ebenfalls zügig umgesetzt werden sollen, sowie die Verschärfung des Sexualstrafrechts. „Das ist eine ganze Menge, was wir nach nicht einmal einem ganzen Jahr auf den Weg gebracht haben“, fasste Maas zusammen. Doch neben dem schon Erreichten habe man noch weitere Pläne. Demnächst werde die Regierung dem Bundestag ein Gesetz zum Schutz von Kleinanlegern vorlegen.
Die angekündigten Marktwächter würden Anfang des nächsten Jahres ihre Arbeit aufnehmen. In Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium werde sein Ministerium einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Doping vorlegen, als Statement für den sauberen Sport. Und er wolle Schutzlücken im Vergewaltigungsparagrafen schließen, sagte der Minister.
Neben aller aktuellen Arbeit müsse sich sein Ministerium aber auch dessen Vergangenheit stellen, erklärte Maas. Deshalb werde er die historische Aufarbeitung der Verstrickung ehemaliger Nationalsozialisten im Justizministerium in der 1950er und 1960er Jahren vorantreiben und den Mordparagrafen überarbeiten, um so alle Überreste der NS-Rechtsgedanken im Strafrecht zu entfernen. Zum ersten Mal habe sein Ministerium dieses Jahr den Fritz-Bauer-Studienpreis gestiftet, um junge Juristen zu ermutigen, sich stärker mit der Vergangenheit der deutschen Justiz zu beschäftigen. Denn eine Justiz, die ihre Schattenseite kenne, sagte Maas, werde auch besser die Herausforderungen der Zukunft meistern.
Roland Claus (Die Linke) forderte den Minister auf, mehr Justizcourage zu zeigen. Er respektiere die Arbeit des Ministers aber da sei noch sehr viel Luft nach oben. „Die Probezeit ist vorüber“, sagte Claus. Er forderte eine „Justizreform, die den Namen auch verdient“, und verwies auf Umfragen, dass das Vertrauen in den Rechtsstaat besonders im Osten Deutschlands gering sei. Die Empfehlungen des NSU-Ausschusses müssten umgesetzt werden.
„Sie setzen die Empfehlungen buchstabengerecht um, aber nicht dem Geiste nach“, warf der Linke-Abgeordnete dem Minister vor. Der NSU-Ausschuss habe ein gigantisches Justizversagen offenbart, daraus müsse man endlich die richtigen Schlussfolgerungen ziehen. Claus lobte jedoch die Pläne des Ministers, die Mittel für das Deutsche Marken- und Patentamt zu erhöhen. Er freue sich darüber, dass die Koalition sogar mehr Geld bereitstelle, als seine Fraktion ursprünglich gefordert habe. Davon würden die jungen Erfinder und der Mittelstand im Land profitieren.
Wenig Positives ließ Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) an Heiko Maas. Sie verglich den Minister mit dem tapferen Schneiderlein. Er könne gute PR machen, habe viel angekündigt, aber wenig erreicht. Viele der von ihm genannten Erfolge seien nicht angepackt worden. So gebe es zwar die sukzessive Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare, aber nur soweit, wie es das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe von der Regierung gefordert habe. Die Marktwächter und der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen seien zwar eine gute Sache, es komme aber darauf an, wie diese in der Praxis arbeiteten. Die Mietpreisbremse ist für Künast ein „bürokratisches Monster“, das am Ende zerredet worden sei.
Besonders kritisierte die Vorsitzende des Rechtsausschusses die Pläne für die Frauenquote. Diese seien noch auf dem Stand der letzten Legislaturperiode. „Die Frauen haben keine Geduld mehr, Herr Maas“, sagte Künast. Sie bedauere, dass ihre frühere Kollegin Rita Pawelski (CDU/CSU) nicht mehr im Bundestag sei, diese hatte sich immer stark für Frauenrechte eingesetzt. Wenn sie sich jetzt Äußerungen der CSU-Abgeordneten Gerda Hasselfeldt zu dem Thema anhöre, so Künast, werde ihr klar: Wer solche Freunde habe, brauche keine Feinde mehr.
Als Berliner Abgeordneter war für Klaus-Dieter Gröhler (CDU/CSU) wichtig zu betonen: „Der Bund kommt mit diesem Haushalt seiner Verantwortung für Berlin als Bundeshauptstadt sehr löblich nach.“ Beispielswiese fördere der Bund den Neubau des Humboldt-Forums.
Insgesamt sei der Etat des Justizministeriums „sehr klein aber auch sehr wichtig“, fasste Gröhler zusammen. Man dürfe nicht vergessen, dass Rechtsstaatlichkeit auch ein Standortvorteil sei. Es sei daher wohlbegründet, den Justizhaushalt um 32 Millionen Euro zu erhöhen.
Besonders die höheren Mittel für das Deutsche Marken und Patentamt in München fanden Gröhlers Zustimmung. Pro Jahr würden in Deutschland 65.000 Patente angemeldet, in Frankreich nicht einmal halb so viele und in Großbritannien nur ein Viertel davon. Daher sei es an der Stelle sehr gut investiertes Geld, sagte Gröhler. Zudem dürfe auch nicht vergessen werden: „Zusätzliche Prüfer sorgen für zusätzliche Einnahmen.“
Gut investiertes Geld seien auch die Mittel für das Projekt „Kein Täter werden“, das Menschen mit pädophilen Neigungen anonym Hilfe anbietet. Dieses erhalte 2015 rund 560.000 Euro, doppelt so viel wie 2013. Im vergangenen Jahr hätten sich dort 2.000 Personen gemeldet, schilderte Gröhler, davon sechs Prozent auf Berlin und Brandenburg. Er rief daher alle Bundesländer dazu auf, das Projekt zu unterstützen, falls sie es noch nicht getan hätten.
Dennis Rohde (SPD) nannte drei Punkte des Haushalts, bei denen gelte: „Versprochen und gehalten.“ Der erste sei die Erhöhung der Mittel für das Deutsche Marken- und Patentamt, wodurch 58 neue Prüferstellen eingerichtet werden sollen. Damit mache die Regierung ernst mit der Absicherung der Innovationskraft des Landes, sagte Rohde. Der zweite Punkt sei die nationale Sicherheit. Hier müsse man feststellen: „Sicherheit kostet Geld“.
Gerade der Generalbundesanwalt stehe derzeit vor großen Herausforderungen, insbesondere durch die Bedrohung durch den Islamischen Staat und gewaltbereite Salafisten. Deshalb erhöhe man den Etat des Generalbundesanwalts um 700.000 Euro und schaffe sechs zusätzliche Stellen. Als dritten Punkt ging Rohde auf den Verbraucherschutz ein. Die Mittel der Verbraucherzentrale Bundesverband werde zum zweiten Mal seit deren Existenz erhöht. Zudem würden beim Justizministerium zwei neue Referate eingerichtet, für besondere Verbrauchergruppen und für digitale Kundenbeziehungen. Das zeige: „Verbraucherschutz ist in der Großen Koalition in guten Händen.“
Der Einzelplan 07 wurde mit den Stimmen der CDU/CSU und der SPD gegen die Stimmen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken angenommen.
Ebenfalls debattiert wurde der Etat des Bundesverfassungsgerichts (Einzelplan 19). Für dieses sind im Haushalt 2015 (18/2000, 18/2817) 33,32 Millionen Euro vorgesehen. Damit sinkt der Etat des höchsten deutschen Gerichts im Vergleich zu 2014 um 12,74 Millionen Euro. Der Einzelplan 19 wurde einvernehmlich angenommen. (jbb/25.11.2014)