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Der Bundestag hat 2014 zahlreiche Beschlüsse gefasst, nicht selten in namentlicher Abstimmung. © DBT/Unger
Der Bundestag hat im zurückliegenden Jahr 2014 eine Reihe einschneidender Reformen beschlossen, etwa die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, das sogenannte Rentenpaket oder auch die Pflegereform. Dabei begann die parlamentarische Arbeit im Januar nach den wochenlangen Koalitionsverhandlungen von CDU, SPD und CSU eher schleppend, mussten sich nach dem Provisorium des für alles zuständigen Hauptausschusses doch erst die 23 ständigen Ausschüsse konstituieren und wichtige Funktionen personell neu besetzt werden. Eine Übersicht über wichtige Beschlüsse finden Sie hier:
Krankenversicherungsbeitrag sinkt: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt zum 1. Januar 2015 von 15,5 auf 14,6 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens. Dies beschloss der Bundestag am 5. Juni (18/1307, 18/1579). Der hälftige Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent wird gesetzlich festgeschrieben. Der bisher allein von den Versicherten gezahlte Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent fällt ebenso weg wie die pauschalen Zusatzbeiträge. Dafür können die Krankenkassen künftig einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben, die allein von den Versicherten zu zahlen sind.
Haushaltsgesetze 2014 und 2015 verabschiedet: Mit 447 Ja-Stimmen bei 102 Nein-Stimmen und einer Enthaltung hat der Bundestag am 27. Juni das Haushaltsgesetz 2014 (18/700, 18/702, 18/1024, 18/1025) verabschiedet. Der Etat umfasst Einnahmen und Ausgaben von 296,5 Milliarden Euro, das sind 13,5 Milliarden Euro weniger als 2013. Die Nettoneuverschuldung reduziert sich von 25,1 Milliarden Euro 2013 auf 6,5 Milliarden Euro 2014. Mit 474 Ja-Stimmen bei 113 Nein-Stimmen und einer Enthaltung beschloss der Bundestag am 28. November das Haushaltsgesetz 2015 (18/2000, 18/2002, 18/2824, 18/2825) mit Ausgaben von 299,1 Milliarden Euro, 2,6 Milliarden Euro mehr als 2014. Erstmals seit 1969 enthält das Haushaltsgesetz keine Neuverschuldung („schwarze Null“).
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geändert: 454 Abgeordnete befürworteten am 27. Juni die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (18/1304, 18/1573, 18/1891), 123 lehnten sie bei sechs Enthaltungen ab. Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien kostengünstiger zu erreichen. Unter anderem wird mit der Reform bei Biogasanlagen, die in der Vergangenheit erweitert wurden, die förderfähige Strommenge auf 95 Prozent der am 31. Juli 2014 bestehenden installierten Leistung festgelegt. Die EEG-Mindestumlage wird für Unternehmen der Nichteisenmetall-Branche auf 0,05 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Für alle neuen Eigenversorger mit Strom beträgt die Umlagepflicht ab 2017 grundsätzlich 40 Prozent, bis Ende 2015 30 Prozent, ab 2016 35 Prozent. Für kleine Anlagen wurde eine Bagatellgrenze eingeführt. Bestandsanlagen werden auch weiterhin nicht mit der EEG-Umlage belastet. Bereits eine Woche später, am 4. Juli nahm der Bundestag erneut Änderungen am EEG vor (18/1309, 18/1576, 18/2037). Geändert wurden unter anderem Fristen zugunsten von Biogasanlagen. Fünf Monate später, am 4. Dezember, wurde das Gesetz erneut geändert (18/3321, 18/3440), damit auch neue Schienenbahnen in den Genuss von Vergünstigungen bei der EEG-Umlage kommen können.
Neues Verfahren der Abgeordnetenentschädigung: Einen Beschluss in eigener Sache fassten die Abgeordneten am 21. Februar, als sie mit 464 Ja-Stimmen bei 115 Nein-Stimmen und zehn Enthaltungen ein neues Verfahren zur Anhebung der Abgeordnetenentschädigung („Diäten“) beschlossen. Die Diäten werden künftig, ab 1. Juli 2016, an die Entwicklung der Nominallöhne gekoppelt. Als Ausgangsgröße dient die Besoldung eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes. Um eine Annäherung an die Ausgangsgröße zu erreichen, wurde eine Anhebung der Diäten zum 1. Juli 2014 und zum 1. Januar 2015 um jeweils 415 Euro beschlossen. Bei der Altersentschädigung wird der Höchstversorgungsbetrag von 67,5 auf 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung abgesenkt (18/477, 18/619).
Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung erweitert: Mit 582 Ja-Stimmen bei drei Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen hat der Bundestag am 21. Februar den Paragrafen 108e des Strafgesetzbuchs in „Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern“ umbenannt. Die Vorschrift erstreckt sich nun auch auf Mitglieder eines „in unmittelbarer und allgemeiner Wahl gewählten Gremiums einer für ein Teilgebiet eines Landes oder einer kommunalen Gebietskörperschaft gebildeten Verwaltungseinheit“. Die Regelung ist am 1. September 2014 in Kraft getreten (18/476, 18/607).
Rentenversicherungsbeiträge bleiben konstant: Der Bundestag beschloss am 20. Februar, den Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung für das Jahr 2014 wie bisher auf 18,9 Prozent und den Beitragssatz in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 25,1 Prozent festzusetzen (18/187, 18/604).
Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses: Einstimmig hat der Bundestag am 20. Februar die Empfehlungen des Abschlussberichts des 2. Untersuchungsausschusses der zurückliegenden Wahlperiode zur „Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) bekräftigt. Beschlossen wurden Empfehlungen für den Bereich der Polizei, der Justiz, der Verfassungsschutzbehörden und der Unterstützung für Demokratieförderung (17/14600, 18/558).
Minderheitenrechte der Opposition: Mit 550 Ja-Stimmen bei 55 Enthaltungen hat der Bundestag am 3. April auf Antrag der Koalitionsfraktionen die Geschäftsordnung des Bundestages geändert (18/481, 18/997), um die Rechte der Opposition zu stärken, die in dieser Wahlperiode nur 127 von 631 Abgeordneten stellt. Die erweiterten Minderheitenrechte sind im neuen Paragrafen 126a der Geschäftsordnung zusammengefasst. Unter anderem reichen 120 Abgeordnete aus, um die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erzwingen zu können. Darin kann die Opposition ein Viertel der Mitglieder stellen.
Transparenz bei Rüstungsexportentscheidungen: Mit Koalitionsmehrheit hat der Bundestag die Bundesregierung am 8. Mai aufgefordert, die Transparenz bei Rüstungsexportentscheidungen gegenüber Parlament und Öffentlichkeit durch Vorlage des jährlichen Rüstungsexportberichts und eines Zwischenberichts zu erhöhen. Über Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates soll der Bundestag spätestens zwei Wochen nach der Sitzung des Bundessicherheitsrates informiert werden (18/1345).
Rentenpaket verabschiedet: Mit 460 Ja-Stimmen bei 64 Nein-Stimmen und 60 Enthaltungen hat der Bundestag am 23. Mai Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen (18/909, 18/1489). Damit können Rentenversicherte, die 45 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben, unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen. Ein vereinbarter Zeitpunkt für den Renteneintritt kann zeitlich über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinausgeschoben werden (sogenannte Flexi-Rente). Darüber hinaus wird die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, in der Rente stärker als bisher anerkannt (sogenannte Mütterrente). Zudem werden Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit besser abgesichert.
Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns beschlossen: Mit 535 Ja-Stimmen bei fünf Gegenstimmen und 61 Enthaltungen hat der Bundestag am 3. Juli die Einführung eines bundesweiten Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde ab dem 1. Januar 2015 eingeführt (18/1558, 18/2010 neu). Für Zeitungsausträger wird der Mindestlohn stufenweise eingeführt. Für Praktikanten gibt es eine differenzierte Regelung.
Staatsangehörigkeitsrecht geändert: 463 Abgeordnete haben am 3. Juli für und 111 Abgeordnete bei einer Enthaltung gegen eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes votiert (18/1312, 18/1759, 1/1955, 18/2005). In Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern können künftig die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr verlieren. Für sie entfällt die bisherige "Optionspflicht", sich bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden zu müssen, ersatzlos. Als in der Bundesrepublik aufgewachsen gilt, wer sich bis zum vollendeten 21. Lebensjahr acht Jahre gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat, sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat und über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt.
Breitbandausbau: Mit Koalitionsmehrheit hat der Bundestag am 9. Oktober die Bundesregierung aufgefordert, die Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten zu verbessern. Bis 2018 solle eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde erreicht werden. Kurzfristig sollen Regionen erschlossen werden, die noch nicht über eine Versorgungsbandbreite von mindestens zwei Megabit pro Sekunde verfügen (18/1973, 18/2778).
Pflegereform beschlossen: Eine Ausweitung der Leistungen in der häuslichen Pflege hat der Bundestag am 17. Oktober beschlossen (18/1798, 18/2379, 18/2909). Fast alle Leistungsbeträge werden zum 1. Januar 2015 um vier Prozent angehoben, gleichzeitig steigt der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung um 0,3 Beitragssatzpunkte. Künftig kann eine Verhinderungspflege, also die Vertretung für eine eigene „Auszeit von der Pflege“, für bis zu sechs Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. Am 4. Dezember führte der Bundestag zudem einen Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit ein (18/3124,18/3157, 18/3449). Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 25 Mitarbeitern haben einen Anspruch auf teilweise Freistellung von bis zu zwei Jahren bei einer Arbeitszeit von wöchentlich mindestens 15 Stunden, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Angehörige, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, können eine Auszeit von bis zu zehn Tagen nehmen, die mit der Zahlung von Pflegeunterstützungsgeld verbunden ist.
Elterngeld Plus beschlossen: Am 7. November hat der Bundestag ein „Elterngeld Plus“ mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit beschlossen (18/2583, 18/2625). Eltern, die während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten, bekommen doppelt so lange Elterngeld Plus. Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden dann zwei Elterngeld-Plus-Monate. Für Elternpaare, die sich gemeinsam um das Kind kümmern und beide parallel zwischen 25 und 30 Stunden erwerbstätig sind, gibt es einen Partnerschaftsbonus, der aus vier zusätzlichen Elterngeld-Monaten je Elternteil besteht. Alleinerziehende können das Elterngeld Plus im gleichen Maße allein nutzen wie Paare.
BAföG-Reform verabschiedet: Mit 474 Ja-Stimmen bei 57 Nein-Stimmen und 54 Enthaltungen beschloss das Parlament am 13. November eine BAföG-Reform. Ab 1. Januar 2015 finanziert der Bund die Ausbildungsförderung allein, was zu Mehrausgaben von 770 Millionen Euro 2015 führt. Bisher finanzierten der Bund 65 Prozent und die Länder 35 Prozent. Ab 1. August 2016 werden die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge sowie die Vorsorgepauschalen beim BAföG angehoben.
Bund-Länder-Kooperation in der Wissenschaft: Mit 482 Ja-Stimmen bei 54 Nein-Stimmen und 56 Enthaltungen änderte der Bundestag am 13. November Artikel 91b des Grundgesetzes (Bildungsplanung und Förderung der Forschung; (18/2710, 18/3141). Damit wird ermöglicht, dass Bund und Länder bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre in Fällen überregionaler Bedeutung umfassend zusammenarbeiten können.
Hans-Peter Bartels zum Wehrbeauftragten gewählt: Mit 532 Ja-Stimmen bei 38 Gegenstimmen und 28 Enthaltungen hat der Bundestag am 18. Dezember den SPD-Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses Dr. Hans-Peter Bartels zum neuen Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages gewählt. Bartels folgt auf Hellmut Königshaus, dessen fünfjährige Amtszeit im Mai 2015 abläuft. (vom/29.12.2014)