Ordentliches Mitglied
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Verwaltungsfachwirtin
Wahlkreis 211 Pirmasens
Gewählt über Landesliste
Rheinland-Pfalz
Geboren am 05. Februar 1962 in Pirmasens; evangelisch; verheiratet; 2 Kinder
1981 Abitur am Hugo-Ball-Gymnasium in Pirmasens; 1983 bis 1985 Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation bei der Stadtverwaltung Pirmasens; 1988 bis1992 Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin; 1996 bis 1999 Berufsbegleitendes Studium an der Wirtschafts- und Verwaltungsakademie mit Schwerpunkt BWL und VWL.
1981 bis 1983 Schuhfabrik Rheinberger; 1983 bis 2014 Stadtverwaltung Pirmasens; 2001 bis 2014 freigestellte Personalratsvorsitzende.
Seit 1983 Mitglied in der Gewerkschaft Ver.di; bis 2014 Mitglied im rheinlandpfälzischen Ver.di Landesvorstand des Fachbereichs Gemeinden und stellvertretende Vorsitzende des Ver.di-Bezirksvorstandes Pfalz Bereich Gemeinden; seit 2003 Mitglied im AFA-Landesvorstand Rheinland-Pfalz; ASF-Vorsitzende des Unterbezirks Pirmasens/Zweibrücken; Ehrenamtliche Richterin am Arbeitgericht; Mitglied der Vertreterversammlung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.
Vorsitzende des SPD Stadtverbandes Pirmasens, stellvertretende Vorsitzende des SPD Unterbezirks Pirmasens-Zweibrücken
Angelika Glöckner, SPD hat am 12. November 2014 für die durch Verzicht ausgeschiedene Abgeordnete Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben.
Angelika Glöckner, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Stadtverwaltung Pirmasens, Pirmasens,
Verwaltungsfachwirtin, freigestellte Personalratsvorsitzende
Unfallkasse Rheinland-Pfalz, Andernach,
Mitglied der Vertreterversammlung, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.